11.06.2016, 17:41 Uhr

Gratis Versand von Briefen und Paketen in Österreich im Jahr 2016 - Ist das möglich?

Leibnitz: Hauptplatz Leibnitz |

Gratis Briefe und Pakete mit der österreichischen Post verschicken lassen, geht das? Man traut seinen Augen kaum, wenn man das erste Mal eine solche Sendung ordnungsgemäß von der Post abgestempelt und zugestellt zu Gesicht bekommen hat - und zwar im Jahr 2016. Wie und warum das funktioniert, dem ist der Verfasser dieses Artikels auf den Grund gegangen.

Ein Mann spaziert an einem Postkasten vorbei und wirft einen Brief ein. Der Brief unterscheidet sich kaum von anderen Sendungen, doch etwas ist anders: er ist nicht frankiert. Hingegen stehen merkwürdige Worte und Verweise darauf notiert. Wo die Briefmarke normalerweise klebt, steht selbstbewußt "Gebührenfrei gemäß Art. 16 HLKO von 1907" geschrieben. Über dem Empfänger liest man das Wort "Kriegsgefangenenpost". Ein seltsames Detail am Rande: die Postleitzahl ist in eckigen Klammern gehalten.

Erfüllt man diese drei Vorgaben, soll es laut Internet möglich sein, Briefe und Pakete bis zu 5kg innerhalb Österreichs und Deutschlands, aber auch international als Kriegsgefangenenpost gebührenfrei und zollfrei zu versenden, ohne daß der Empfänger zur Kassa gebeten wird. Andere Internetquellen* beziehen sich auf den Weltpostvertrag² von 1891, in dem Briefsendungen bis 20g für umgerechnet 3 Cent Porto als Kriegsgefangenenpost versendet werden können. 
Die verstörende Erklärung: Österreich befinde sich offiziell immer noch im Ersten Weltkrieg und es gelte der Artikel 16 der Haager Landkriegsordnung¹, sowie der Artikel 7, Punkt 3.4 des Weltpostvertrags aus der Zeit des Kaiserreichs, die den portofreien Versand regelten und nach wie vor in Kraft sind. Da es zu Zeiten der Monarchie noch keine Postleitzahlen gab, müßten diese mit eckigen Klammern ausgeklammert werden. Die Firma Post AG habe sich bei der Übernahme der staatlichen Post zur Einhaltung der alten k. u. k. Gesetze verpflichtet und müsse diese weiterhin ordnungsgemäß erfüllen. Warum die Republik Österreich die gesetzliche Lage nicht ändert oder die Post diesen Unfung einfach abstellt, ist unklar. 

Diese ganze Geschichte klingt zuerst einmal unglaublich und verwirrend.

Probiern geht über Studiern
Als freier Mann den Tatsachen verschrieben, probiert ein neugieriger Regionaut der Online-WOCHE Leibnitz das Experiment selbst aus und beginnt mit einem harmlosen Standard C6/5 Brief, den er mit der kleinstmöglichen Briefmarke von 6 Cent beschwert an den Friedensnobelpreisträger Jakob Stückelschweiger, GIiR so versendet wie oben beschrieben. Die Überraschung: der Brief wurde zwar manuell mit Kugelschreiber um 62 Cent von einem Mitarbeiter nachfrankiert, kommt aber wie jedes andere Poststück beim Empfänger - fast schon kriminell unterfrankiert - an. Auch der Empfänger wird dafür nicht zur Kasse gebeten.

Im zweiten Versuch wird unser Regionaut schon etwas frecher und sendet einen Brief desselben Formats an seinen Bekannten gänzlich ohne Frankierung, diesmal jedoch mit dem Verweis auf den Artikel 16 der Haager Landeskriegsordnung von 1907 anstatt der Briefmarke. Wiederum: der Brief kommt portofrei - diesmal ohne manuelle Nachfrankierung per Kugelschreiber - beim ebenso erstaunten Empfänger an.

Nun will er es wissen
Im dritten Anlauf versendet der Grundlagenforscher einen DIN A4 Brief mit gleich zwei Büchern von etwa 200g Gesamtgewicht und wirft ihn unfrankiert als Kriegsgefangenenpost in den Briefkasten. Am nächsten Tag ist die Sendung wiederum beim Empfäger ordnungsgemäß abgestempelt und portofrei angekommen.

Aller Guten Dinge sind bekanntlich drei, doch eine Testsendung muß noch durchgeführt werden - der Versand eines Pakets. Diesmal muß auch ein Absender am Paket vermerkt werden, der Rest bleibt gleich und wird der Post zum Versand mitgegeben. Das Packerl wiegt gute 1,5 kg. Sein Versand kostet laut Tarifaushängung der Post 4,44 €. Spätestens jetzt müßte es einen Aufschrei der Postbediensteten geben, wenn auch die Versandverweigerung befremdend anmuten würde - wurden doch die vorherigen Sendungen anstandslos zugestellt. Und was glauben Sie, ist mit dem Paket passiert? Genau, es wurde wie jedes andere bezahlte Paket ordnungsgemäß und gebührenfrei an den Empfänger geliefert. Allerdings, ohne mit einem Poststempel versehen worden zu sein.

Obwohl das Ergebnis mehr als stutzig macht, ist am Ende immer noch nicht klar, welche dieser Angaben auf den Briefen nun die Post dazu veranlassen, die Sendungen ordnungsgemäß gebührenfrei zuzustellen.

Was besagen die Landeskriegsordnung und der Weltpostvertrag?
In diesem Artikel 16 der Haager Landeskriegsordnung von 1907, auf den sich diese Sendungen beziehen, werden Sendungen an und von Kriegsgefangenen als gebührenfrei, Liebesgaben und Beihilfen an Kriegsgefangene als frei von Frachtkosten und als zollbefreit festgelegt. Von einem Höchstgewicht für Pakete ist hier nicht die Rede.
Hingegen wird im Weltpostvertrag Art. 7, Punkt 3.4 in der Fassung von 1994 die Höchstbegrenzung für Pakete bis 5kg bzw. 10kg festgelegt.

Es wäre doch seltsam, wenn jeder Mensch in Österreich heute noch Kriegsgefangenenpost versenden könnte, ohne Kriegsgefangener zu sein. Es handelt sich hierbei weder um Einzelfälle, noch um fehlende Umsicht, denn bei der Post ist das Phänomen durchaus bekannt. Was ist hier los? 
Hat nicht Außenminister Leopold Figl am 15. Mai 1955 nach Unterzeichnung des Staatsvertrags vom Balkon des Belvedere "Österreich ist frei!" gerufen? Hat nicht der letzte ausländische Soldat am 26. Oktober 1955 nach der Ratifizierung des Neutralitätsvertrages mit den USA, Großbritannien, Frankreich und der ehemaligen UdSSR unser Land verlassen? Ist Österreich im Jahre 2016 etwa noch immer im Kriegszustand oder ein besetztes Land? Wer ist in diesem Falle dann der Besatzer? Woran würde man die Besatzung im Alltag erkennen können und befindet sich die österreichische Bevölkerung kollektiv in Kriegsgefangenschaft, ohne es zu bemerken?

Auch in Deutschland kennt man diese Vorgehensweise. Laut Onlineausgabe der WAZ³ versendet allein das Deutsche Rote Kreuz auf diese Weise jährlich 20.000 solcher Briefsendungen.

Was sagt die Post AG dazu?
Eine Anfrage bei der Post AG ergab vorerst folgendes Ergebnis: 
"Sie haben richtig recherchiert, es gibt dieses Produkt noch, welches sich auf den Weltpostvertrag stützt. Da es aber in Österreich weder Kriegsgefangene noch Zivilinternierte gibt, ist natürlich diese Art der Versendung nicht rechtens und sollte unterlassen werden.
Weltweit gibt es noch immer Krisengebiete und deshalb gilt diese Vereinbarung.

Ich hoffe Sie wissen, wie Sie in Zukunft vorzugehen haben und wünsche einen schönen Tag."

Diese sehr konkrete Stellungnahme der Post wirft allerdings weitere Fragen auf. Auf die Rückfrage, nach welchem Gesetz man Gefahr läuft verurteilt zu werden, wenn man sich dieser Art der Versendung bedient und warum der Versand von Kriegsgefangenenpost unabhängig der weltweiten Krisengebiete innerhalb Österreichs dennoch möglich ist, antwortet man seitens der Post AG mit einem Link zum Weltpostvertrag und freundlichen Grüßen, was zumindest auf den vorhandenen Humor innerhalb der Post hindeutet. Vorerst sieht es jedoch danach aus, als sei der Versand von Gratispost in Österreich zwar möglich, aber nicht legal.

In jedem Falle kann sich diese Gesetzeslage zum gebührenfreien Versand von Sendungen bei Mißbrauch verheerend für die Post AG auswirken, die mit ihren Mitbewerbern konkurrieren muß und mit dieser alten Regelung aus dem Kaiserreich eine deutlich schwächere Ausgangssituation vorfindet als die jungen Unternehmen, die dieser Regelung nicht unterliegen.

Quellen:
¹ https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070034/index.html
² https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006773 (allerdings Fassung von 2004, hier: Artikel 7, Punkt 2.1, 2.2 und 2.4)
³ http://www.derwesten.de/panorama/63-jahre-nach-dem-krieg-ist-post-portofrei-id1087959.html
* Bewusst TV - "Tagesenergie" 
Nr. 55: https://www.youtube.com/watch?v=P6ZmLIc33to
Nr. 56: https://www.youtube.com/watch?v=AD4CrqwBL54
Nr. 57: https://www.youtube.com/watch?v=Yp89rHqCDtQ
Nr. 59: https://www.youtube.com/watch?v=aXXBhyLtxg4
Nr. 60: https://www.youtube.com/watch?v=M9S_aE3a2bE
Nr. 74: https://www.youtube.com/watch?v=HJuDEFtWYtk

Roban 2.0 - Situation in Österreich
https://www.youtube.com/watch?v=qrJ-4XU2h4A

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.