Im Krankenstand brauchen Sie NICHT für den DG telefonisch erreichbar zu sein!

Aufgrund der Tatsache, dass heute ein Mobbingopfer von der AK die Fehlauskunft bekam, dass sie im Krankenstand das Telefon abzuheben hat, wenn der Dienstgeber anruft (!), wird hier festgehalten, dass dies eine rechtlich FALSCHE Information der AK ist.

 

Sie brauchen im Krankenstand weder telefonisch noch per Mail erreichbar zu sein!

 

 

7. OGH-URTEIL:  Erreichbarkeit bzw. pers. Vorsprache beim DG während Krankenstand  

ZU ALLERERST: DER ARBEITNEHMER MUSS NICHT IM KRANKENSTAND (tel. oder pers. oder mailmäßig) ZUR VERFÜGUNG STEHEN!

 

Entgegen aller Schlagzeilen, die uns diverse Medien Glauben machen wollen - und somit nicht nur alle Arbeitnehmer komplett verunsichern (Kontrolleanrufe im Krankenstand..., bei Mobbing weiterschikanieren im Krankenstand etc..).

Das OGH-Urteil besagt LEDIGLICH (Auszug):

  • 9 ObA 115/13x
    Entscheidungstext OGH 26.11.2013 9 ObA 115/13x
    Auch; Beisatz: Es kann zwar nicht generell ausgeschlossen werden, dass Angestellte abhängig vom konkreten Krankheitsbild auch während des Krankenstandes für die Bekanntgabe unbedingt erforderlicher Informationen, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde, in einem Ausmaß ‑ etwa telefonisch ‑ zur Verfügung stehen, dass ihren Genesungsprozess nicht beeinträchtigt. Dies erfordert jedoch, dass vom Arbeitgeber konkretisiert wird, um welche Informationen es sich handelt, warum diese nicht anderweitig beschafft werden können und warum aus dem Fehlen der Information ein schwerer wirtschaftlicher Schaden entstehen würde. (T9)
Offenbar soll in den Medien die ANGSTKULTUR weiter geschürt werden, und Vorgesetzte ermuntern, von ihrem "Recht" Gebrauch zu machen, Dienstnehmer im Krankenstand "auf Trab" zu halten?

Folgende Schlagzeilen zeigen die Fehlinterpretation des OGH-Urteiles:

derStandard: Angestellte müssen  Chef im Krankenstand zur Verfügung stehen
Heute: Angestellte müssen auch im Krankenstand erreichbar sein

Demgegenüber gibt es bereits Berichtigungen, dies 
OGH-Urteil kein Freibrief: GPA-Katzian: für dienstliche Telefonate im Krankenstand
diePresse: AK kritisiert OGH-Urteil zur Erreichbarkeit im Krankenstand

Also:
für alle Chefs, die sich schon gefreut haben: LEIDER NICHT 
für alle ArbeitnehmerInnen, die sich fürchten: KEIN GRUND ZUR SORGE 

Im Übrigen - nach Kenntnis des Urteils - ist nachvollziehbar, dass die Entlassene offenbar längere Zeit vom Chef (Anwalt) gemobbt wurde, und dies in der schikanösen Kontaktierung und Unter-Druck-Setzen während des Krankenstandes seinen Fortgang gefunden hat.

 

NACHTRAG: ZUM OGH-URTEIL: Kontaktierung der Mitarbeiter im Krankenstand
Die verschiedentlichen, das OGH-Urteil großteils fälschlich auslegenden Presseartikel, dass Mitarbeiter im Krankenstand doch erreichbar sein müssen, haben offenbar zu einer großen Verunsicherung geführt.
Die Gewerkschaft scheint sich um Richtigstellung zu bemühen:
derStandardDie Gewerkschaft pocht auf eine Klarstellung: "Wer immer dieses Urteil als Freibrief dafür versteht, ArbeitnehmerInnen im Krankenstand zu kontaktieren, der hat es offensichtlich falsch verstanden", kommentiert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus.
BM Hundstorfer schießt jedoch mit seinem Kommentar im Standard wahrlich den Vogel ab:
Sein Statement: "Die Frage ist, was ist wichtig, geht es nicht anders? Kann nicht der Chef zum Mitarbeiter kommen?"
Offenbar sieht BM Hundstorfer es als "praktischer" an, wenn Vorgesetzte zu kranken Mitarbeitern gleich nach Hause kommen?
Na, da werden sich aber ganz besonders die Mobbingopfer freuen....
Manchmal frage ich mich wirklich, was BM Hundstorfer .....?
 

EINZIGE AUSNAHME (& nur dann, wenn es den Genesungsprozess NICHT beeinträchtigt!):

Erreichbar müssen sie AUSSCHLIESSLICH im speziellen Sonderfall sein, aber auch nur dann, wenn es den Genesungsprozess NICHT beeinträchtigt: 

 

zur Bekanntgabe unbedingt erforderlicher Informationen, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde

 

Jedoch muss der Arbeitgeber das begründen und konkretisieren:

  • um welche Infos es sich handelt
  • warum diese nicht anderweitig beschafft werden können und
  • warum aus dem Fehlen der Information ein schwerer wirtschaftlicher Schaden entstehen würde

 

 

Man fragt sich dann schon, wie ein Rechtsanwalt und Arbeitsrechtler die Gesetzeslage medial so (verquer?) wiedergibt, das die Nichtannahme eines Telefonates und Entlassungsgrund in einem Atemzug erwähnt werden!

 

Krank im Bett, und der Chef ruft an

http://derstandard.at/2000005576766/Krank-im-Bett-und-der-Chef-ruft-an?ref=rec

 

Auszug:

Abschließend und zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass der Krankenstand grundsätzlich der Genesung dient, es einem Dienstnehmer allerdings zu empfehlen ist, auf Kontaktversuche durch den Dienstgeber zu reagieren, um keinen Entlassungsgrund zu setzen. (Stephan Nitzl, derStandard.at, 15.9.2014) - derstandard.at/2000005576766/Krank-im-Bett-und-der-Chef-ruft-an

 

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.