derStandard.at: 11 2017 Was Richter dürfen

http://derstandard.at/2000068534734/Was-Richter-duerfen?ref=article

 

derSpiegel.de: 11 2017 Ö: Richter löst mit Freispruch für Landarzt (Eduard L.) Empörung aus

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/oesterreich-richter-loest-mit-freispruch-fuer-landarzt-empoerung-aus-a-1180138.html

 

derStandard.at: Richter-Präsidentin sieht Verstoß gegen Ethikerklärung im Fall Eduard L.

http://derstandard.at/2000068488826/Richter-Praesidentin-sieht-Verstoss-gegen-Ethikerklaerung-im-Fall-Eduard-L

 

Addendum.org: 11 2017: Wolfgang Brandstetter: Der Mann für alle Fälle

https://www.addendum.org/justiz/wolfgang-brandstetter/

 

AlexandraBader.com: 11 2017 Justizminister Brandstetter geht- und das ist gut so

https://alexandrabader.wordpress.com/2017/11/26/justizminister-brandstetter-geht-und-das-ist-gut-so/

 

 

APA-Aussendung der Kindes des Bruders (Arzt)  von Dr. Reinhold Lopatka:  Stephanie Lopatka, Madlen Lopatka, Miriam Lopatka und Josef Lopatka: 

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170608_OTS0183/opfer-oder-taeterschutz-offener-brief-an-den-presserat

 

Opfer- oder Täterschutz? - Offener Brief an den Presserat

Stellungnahme zur Entscheidung des Presserats vom 2.6.2017 bzgl „Verletzung des Identitätsschutzes“ eines angeklagten Arztes in Krone und Kurier

Wien (OTS) - Lieber Presserat,

Sie schreiben, dass die Namensnennung in erster Linie deshalb erfolgte, weil der Bruder des Angeklagten in der Öffentlichkeit steht.  Wir, Stephanie Lopatka, Madlen Lopatka, Miriam Lopatka und Josef Lopatka, möchten zur Entscheidung des Presserats vom 2.6.2017 folgendes festhalten: 

Wir sind Kinder, Patienten und Opfer des beschuldigten Arztes, gegen den jetzt ein Strafverfahren am Landesgericht Graz läuft. Wir haben den Eindruck, dass wir von Behördenwillkür betroffen sind, eben weil der Bruder des Angeklagten Spitzenpolitiker in der Bundesregierung ist. Wir leben seit Jahren in Todesangst vor unserem Vater und sind aufgrund nachgewiesener politischer Interventionen an die Öffentlichkeit gegangen. Auch andere Betroffene haben Angst, vor der Behörde auszusagen oder eine Anzeige zu machen, weil sie negativen Konsequenzen befürchten. 
Wir haben Krone und Kurier die Erlaubnis erteilt, dass in der Berichterstattung zu diesem Strafverfahren unser Familienname genannt werden darf, weil wir im Laufe des Verfahrens den Eindruck bekommen haben, dass uns gerade wegen des Familiennamens unseres Vaters bzw. aufgrund seiner Verwandtschaft zu einem ÖVP-Spitzenpolitiker Hilfen versagt und Fakten unterdrückt wurden.

Beispiele für die Unterdrückung von Fakten:

+ Die örtliche Polizei: Sie verweigerte die Protokollierung krimineller Handlungen des Beschuldigten,
   später wurde nur widerwillig dokumentiert.

+ Der Bezirkshauptmann weigerte sich anfänglich trotz Meldung über kriminelle Handlungen des  
   Beschuldigten, eine Anzeige zu machen. Und dies obwohl der hauseigene Amtspsychologe dies auch
   empfohlen hatte.

+ Kripo zögerlich: Obwohl unser Vater massive Drohungen gegen uns ausgesprochen hat („dass er unser
   Haus samt Inhalt in die Luft sprengen will“, „unser Mutter Säure ins Gesicht schütten will“, „mit einer
   Glock das Hirn wegschießen will“...), verweigerte die Kripobeamtin die Anzeige gegen ihn.

+ Ungeklärter „Selbstmord“: Als die „Geliebte“ unseres Vaters, die in erster Linie eine Patientin von
   ihm war und zum damaligen Zeitpunkt psychische Probleme hatte, Angst bekam und sich von ihm
   trennte, wurde sie von einer weiteren Lebensgefährtin und Patientin unseres Vaters massiv bedroht. In
   ihrer Todesangst vertraute sie sich ihrem Vater an. Drei Tage nachdem dieser ihr Hilfe versprochen
   hatte, lag er erschossen mit einer nicht registrierten Waffe unseres Vaters da. Schmauchspuren konnten
   nicht festgestellt werden. Angehörige und die ihn betreuende Krankenschwester sagen, dass er an
   beiden Armen in seiner Beweglichkeit extrem eingeschränkt gewesen sei. Ein von der Tochter des
   Toten angestrengtes Verfahren u. a. wegen Ausnutzung des Autoritätsverhältnisses wurde eingestellt.
   Sie leidet heute unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Dass sie darüber in den Medien
   spricht, ist uE nicht das Ausnutzen einer „Bühne“ sondern ein Hilfeschrei.

+ Interventionen beim Gutachter: Der Gerichtsgutachter Dr. Walzl, der unsere Glaubwürdigkeit hätte
   untersuchen sollen, hat seinen Auftrag an die Staatsanwaltschaft Graz zurückgelegt, weil lt dessen
   eigenen Angaben wochenlang von Kollegen und Politikern interveniert wurde.

+ Hausdurchsuchung: Als es endlich eine Hausdurchsuchung bei unserem Vater gab, fanden die
   Behörden eine ausgebaute Festplatte am PC. Der nächste für uns Kinder bestellte Gutachter aus
   Kärnten diagnostizierte, dass das Verhalten von Dr. L. schwere Auswirkungen auf uns hatte und
   belastet ihn damit.

+ Die Ärztekammer: Diese reagierte nicht, trotz massiver Vorwürfe (auch die ärztliche Tätigkeit
   betreffend) und trotz vieler Opfer. Sehr geehrter Presserat, mit ihrer Verurteilung von Krone und
   Kurier betreiben Sie uE Täterschutz und nicht Opferschutz. Ohne die Prominenz unsers Vaters bzw.
   seines Politikerbruders hätten wir und möglicherweise auch andere betroffene PatientInnen
   bereits
 Hilfe bekommen. Vielleicht hätte man sich mit der Analyse des Gewaltschutzzentrum
   befasst, das Untersuchungshaft für unseren Vater empfohlen hat, weil eine schwere und unmittelbar
   bevorstehende Straftat durch ihn nicht ausgeschlossen werden kann.

Wir danken deshalb jeder Zeitung, die uns hilft, diesen Wahnsinn öffentlich zu machen, mit dem wir leben müssen: mit den Behinderungen, Unterdrückungen von Fakten und zahlreichen politischen Interventionen im Rahmen dieses Strafverfahrens.

Rückfragen & Kontakt:

Geschwister Lopatka 
miriam.lopatka@gmx.at 
madlenlopatka@gmx.at

 

 

Profil.at: 21.11.2017: Österr. Arzt: Massive Kritik an der Urteilsbegründung: Im Urteil finden sich jedoch einige unübliche 'Ausschmückungen', die hart an der Grenze des Sachlichen sind. (Klaus Schwaighofer, Institut für Strafrecht der Uni Innsbruck)

https://www.profil.at/oesterreich/steirischer-arzt-massive-kritik-urteilsbegruendung-8441975

oder

Profil 21.11.2017: Massive Kritik an der Urteilsbegründung Fall Lopatka

 

___________________________________________________________________________________KleineZeitung.at: 06 2017 Steir. Arzt mit Klage wegen Identitätsbekanntgabe abgeblitzt
Der "Kurier" hatte mit voller Namensnennung über das Strafverfahren gegen den Bruder eines bekannten Politikers berichtet. Für das Wiener Landesgericht war das rechtlich gedeckt. Die Öffentlichkeit habe im Hinblick auf dessen "berufliche Verantwortlichkeit" das Recht, über die Anklage und die dieser zugrunde liegenden Anschuldigungen zu erfahren. "Der Vorwurf des Quälens der eigenen Kinder ist derart massiv, dass Sie hier nicht rauskommen. Man wird der Presse zugestehen müssen, dass Sie namentlich berichten darf", befand Baczak.
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/gericht/5231811/Wiener-Landesgericht_Steirischer-Arzt-mit-Klage-wegen

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Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_11443/index.shtml

politische Interventionen im Strafverfahren 25 St 252/14p (11443/J)

Schriftliche Anfrage

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend politische Interventionen im Strafverfahren 25 St 252/14p


Eingebracht von: Mag. Albert Steinhauser

Eingebracht an: Dr. Wolfgang Brandstetter Regierungsmitglied Bundesministerium für Justiz

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung Protokoll
20.01.2017 Einlangen im Nationalrat (Frist: 20.03.2017)  
20.01.2017 Übermittlung an das Bundesministerium für Justiz  
31.01.2017 160. Sitzung des Nationalrates: Mitteilung des Einlangens S. 113
20.03.2017 Schriftliche Beantwortung (10951/AB)

 

Grosses Danke an Herrn Christoph Feurstein für die Sendung THEMA

Der Fall Eduard L.: Freispruch für psychische Gewalt

Quelle: 

http://tvthek.orf.at/profile/Thema/11523190/Thema/13949604/Der-Fall-Eduard-L-Freispruch-fuer-psychische-Gewalt/14154971

 

04 10 2017  Dr. Eduard Lopatka-Kinder sprechen über ihr Martyrium

 

Die Rechtsvertreterin betonte bei der Pressekonferenz, dass sie keinem Medium gegenüber die Absicht geäußert habe, gegen den Richter Klage wegen Amtsmissbrauchs einbringen zu wollen. Anwältin Peter kritisierte, dass ihre "mehrfach gestellten Beweisanträge unverständlicherweise seitens des Gerichts allesamt abgewiesen wurden". Dabei handelte es sich um Zeugen, die den Angeklagten "massiv belastet" hätten. Auch das Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner, die den Angeklagten untersucht hatte, wurde von der Anwältin als mangelhaft bezeichnet. Zum Beweis dafür habe sie im Verfahren Fachexpertisen vorgelegt, ein Antrag auf ein weiteres Gutachten zur Beurteilung der Persönlichkeit des Beschuldigten sei jedoch ebenfalls abgelehnt worden. "Die noch dazu unbegründete Ablehnung sämtlicher Beweisanträge lässt sich mit den Prinzipien eines fairen Strafverfahrens in keiner Weise vereinbaren", meinte Peter.

"Sollten die Alarmglocken läuten"
Kriminologin Katharina Beclin von der Universität Wien zeigte sich bei der Pressekonferenz erstaunt, dass das Verfahren nach kolportierten Interventionen - der Bruder des Angeklagten ist ein prominenter Politiker - nicht an ein anderes Gericht delegiert worden ist. "Wenn so etwas vorkommt, sollten die Alarmglocken läuten", meinte Beclin. "Die Optik ist eine schlechte."

Der angeklagte Tatzeitraum beginne jedoch im Jahr 2000, also zwölf Jahre vor der Scheidung. Die Kinder hätten massive psychische Traumata erlitten.

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/steiermark/Arzt-Kinder-sprechen-ueber-ihr-Martyrium/302455321

 

Gutachterin Dr. Kastner 2010 von der Liste der Sachverständigen gelöscht

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/621464/Fall-Josef-F_Gutachterin-von-Liste-gestrichen

 

Dr. Adelheid Kastner wird nur mehr für SPEZIELLE FÄLLE herangezogen....... siehe Wikipedia: Wegen Überlastung wurde Kastner im April 2010 von der Liste der allgemein beeideten Gerichtssachverständigen gestrichen.[1] Sie wird seither nur noch ad hoc in speziellen Fällen vom Gericht beeidet und bestellt.
Im November 2015 wurde Adelheid Kastner das Goldene Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich verliehen.[2] Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Adelheid_Kastner

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Heute Österreich: Stephanie Lopatka geht an die Öffentlichkeit

 

Am 28.01.2017 veröffentlicht - Leon Koenig
Der Arzt, der seine Kinder schwerst misshandelte, heißt Lopatka und ist der Bruder des berühmten ÖVP-Politikers. Hier das Video. Es kommt überall vor, ob Politiker oder Arzt. Häusliche Gewalt gibt es in allen Schichten. Das soll dieses Video hier auch beweisen.

https://www.youtube.com/watch?v=4JPyfAwlYpc

 

 

Salzburg24.at: Steirischer Arzt Dr. Eduard Lopatka: Kinder nach Freispruch verzweifelt

Anwältin Peter kritisierte, dass ihre “mehrfach gestellten Beweisanträge, unverständlicherweise seitens des Gerichts allesamt abgewiesen wurden”. Dabei handelte es sich um Zeugen, die den Angeklagten “massiv belastet” hätten. Auch das Gutachten der Psychiaterin Adelheid Kastner, die den Angeklagten untersucht hatte, wurde von der Anwältin als mangelhaft bezeichnet. Zum Beweis dafür habe sie im Verfahren Fachexpertisen vorgelegt, ein Antrag auf ein weiteres Gutachten zur Beurteilung der Persönlichkeit des Beschuldigten sei jedoch ebenfalls abgelehnt worden. “Die noch dazu unbegründete Ablehnung sämtlicher Beweisanträge lässt sich mit den Prinzipien eines fairen Strafverfahrens in keiner Weise vereinbaren”, meinte Peter.

 

http://www.salzburg24.at/steirischer-arzt-kinder-nach-freispruch-verzweifelt/5103991

 

 

02 10 2017  Staatsanwaltschaft beruft gegen Freispruch für steirischen Arzt (Anm.: Dr. Eduard L)

Das überraschende Urteil ist damit weiterhin nicht rechtskräftig

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/steiermark/Staatsanwaltschaft-beruft-gegen-Freispruch-fuer-steirischen-Arzt/302130401

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Arzt-Freispruch: 02 10 2017 Kinder wollen Richter anzeigen

Nach dem Freispruch eines Arztes, der wegen des Vorwurfs des Quälens vor Gericht stand, wollen seine Kinder rechtliche Schritte gegen den Richter einleiten. Geplant ist eine Sachverhaltsdarstellung wegen Amtsmissbrauchs.
Quelle: stmk.orf.at:10 2017  http://steiermark.orf.at/news/stories/2869493/

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Arzt-Freispruch: 30 09 2017 Heftige Reaktionen nach Freispruch: Kinder wollen gegen Richter vorgehen

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/5294970/Heftige-Reaktionen-nach-Urteil_Kinder-wollen-nach-ArztFreispruch

Der angeklagte Tatzeitraum beginne jedoch im Jahr 2000, also zwölf Jahre vor der Scheidung. Die Kinder hätten massive psychische Traumata erlitten.

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/steiermark/Arzt-Kinder-sprechen-ueber-ihr-Martyrium/302455321

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29 09 2017 Knalleffekt: angeklagter Mediziner Dr. E. L in allen Punkten freigesprochen

Auszug: 

Sechs Jahre lang Morphium und Schlaftabletten

Die Tochter hat vom Vater - den sie wie auch ihre Geschwister nur beim Vornamen nennt - sechs Jahre lag Morphium bekommen, mit 18 hatte sie Entzugserscheinungen. Auch Schlaftabletten bekam sie, davon habe sie "Halluzinationen bekommen." Auf die Frage, wie sie ihren Vater als Mensch beschreiben würde, sagte das Mädchen unter heftigem Weinen: "Nein, das ist kein Mensch".
http://www.kleinezeitung.at/steiermark/gericht/5293483/Schwere-Vorwuerfe_Angeklagter-Mediziner-freigesprochen 
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29 09 2017 Prozess gegen steirischen Arzt: überraschender Freispruch

Der Richter sah in den Vorwürfen der Familienmitglieder vielmehr einen "verspäteten Rosenkrieg nach der Scheidung". Die Frau habe - mithilfe der Kinder - versucht, dem angeklagten Arzt etwas in die Schuhe zu schieben. Seine Praxis ist derzeit geschlossen, eine endgültige Entscheidung der Ärztekammer steht noch aus.

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5294077/Prozess-gegen-steirischen-Arzt_Ueberraschender-Freispruch

Anmerkung: 

Der angeklagte Tatzeitraum beginne jedoch im Jahr 2000, also zwölf Jahre vor der Scheidung. Die Kinder hätten massive psychische Traumata erlitten.

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/steiermark/Arzt-Kinder-sprechen-ueber-ihr-Martyrium/302455321

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29.09.2017 Prozess gegen steirischen Arzt: Überraschender Freispruch

Der Mediziner, der seine vier Kinder laut Staatsanwalt "jahrelangen schweren Leiden" ausgesetzt haben soll, wurde von den Vorwürfen (nicht rechtskräftig) freigesprochen.

Im Grazer Straflandesgericht wurde am heutigen Freitag der Prozess gegen einen oststeirischen Arzt fortgesetzt und mit einem überraschenden Freispruch beendet. Die Entscheidung des Einzelrichters ist vorerst nicht rechtskräftig.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, seine vier Kinder jahrelang gequält zu haben. Er soll sich selbst Verletzungen zugefügt und sie dann gezwungen haben, ihm zu helfen. Der Beschuldigte stritt bisher alles ab und sprach von einer "unerträglichen Situation" wegen Ehestreitigkeiten.

Richter Andreas Rom führte in seiner Urteilsbegründung aus: "Es ist zwar in der Familie viel passiert, aber aus den Akten und den heutigen Aussagen findet man keinen Anhaltspunkt, dass die Handlungen mit derartiger Intensität begangen wurden, dass es strafbar ist." Der Richter sah in den Vorwürfen der Familienmitglieder vielmehr einen "verspäteten Rosenkrieg nach der Scheidung". Die Frau habe - mithilfe der Kinder - versucht, dem angeklagten Arzt etwas in die Schuhe zu schieben. Seine Praxis ist derzeit geschlossen, eine endgültige Entscheidung der Ärztekammer steht noch aus.

Die Kinder, die heute alle erwachsen sind, waren laut Staatsanwalt Christian Kroschl "jahrelangen schweren Leiden" ausgesetzt. Als sie noch minderjährig waren, soll der Vater - er ist der Bruder eines Spitzenpolitikers - sie häufig mit Selbstmorddrohungen unter Druck gesetzt haben. Außerdem verletzte er sich mehrmals selbst, was er auch nicht leugnete. Einer der Töchter soll er mehrfach Schlafmittel verabreicht und sie so in die Abhängigkeit getrieben haben.

Parlamentarische Anfrage der SPÖ

Die meisten Vorwürfe stritt der Arzt ab, das seien alles nur Behauptungen seiner permanent eifersüchtigen Frau. Er gab zu, andere Beziehungen gehabt zu haben, wollte aber nie eine Scheidung, weil er ein "sehr konservativer Mensch" sei. Die ganze Familie war jahrelang in psychotherapeutischer Behandlung, was er normal fand. Die Verhandlung war seit Jänner unterbrochen gewesen, da das Gericht ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben hatte.

Diese Expertise, die von Adelheid Kastner erstellt wurde und dem Arzt bescheinigt, zurechnungsfähig zu sein, war nun unter anderem Gegenstand einer parlamentarischen Anfrage des Abgeordneten Johannes Jarolim (SPÖ). Der Anwalt kritisierte das Verfahren, da seiner Meinung nach Aussagen von den Kindern und anderen Zeugen nicht ausreichend gewürdigt wurden und angeblich wichtige Beweise wie ein Video der Gutachterin nicht vorgelegt worden waren. Auch das Gutachten selbst bot dem Abgeordneten Anlass zu Kritik.

Kinder befragt: Selbstmorddrohungen "ganz normal"

Die Verhandlung hatte bereits im Jänner begonnen, musste aber unterbrochen werden, weil das psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben worden war.

Der Arzt war bei seinen Patienten recht beliebt, innerhalb der Familie soll er laut Anklage ein anderes Gesicht gezeigt haben: Laut Staatsanwalt Christian Kroschl soll er seinen mittlerweile erwachsenen Kindern "jahrelang schwere psychische Leiden" zugefügt haben. Mit Selbstmorddrohungen soll er sie ständig unter Druck gesetzt haben, außerdem verletzte er sich selbst, was er auch nicht leugnete. Er soll sich unter anderem einen Schraubenzieher in den Bauch gestochen und von einer Tochter verlangt haben, dass sie ihn herauszieht. Von einem damals zehnjährigen Buben verlangte er, ihm eine intravenöse Spritze zu verabreichen, was für das Kind offenbar ein traumatisches Ereignis war.

Eine der Töchter - die Kinder wurden in einem abgesonderten Raum befragt - gab an, die Selbstmorddrohungen seien "ganz normal" gewesen. "Das war immer wieder wenn die Mama sich scheiden lassen wollte." Aber auch, wenn eines der Kinder sein Essen nicht ganz aufgegessen hatte. "Er hat gesagt, ihr seid so gemein, ich bring' mich um", schilderte die Zeugin den häuslichen Alltag. Ihr Vater habe immer "so einen vernichtenden Blick gehabt, das war so schlimm für mich, ich habe ihm die letzten Jahre gar nicht mehr in die Augen geschaut." Abfällige Bemerkungen wie "du bist zu dick" oder "aus dir wird nie etwas" seien ebenfalls dauernd gefallen. Ganz klar und ungerührt erzählte die junge Frau auch, dass sie dem Vater einen Schraubenzieher aus dem Bauch ziehen musste. "Wie ist er dort hineingekommen?", fragte der Richter. "Weiß ich nicht", zuckte die Tochter die Schulter.

Joints "gegen Depressionen"

Als Zeugin wurde auch eine Ex-Freundin des Arztes - eine Schulkollegin der ältesten Tochter - befragt. Sie beschrieb, dass er ihr immer Cannabis gab und verlangt hat, sie solle es rauchen. "Er hat gesagt, ich muss ihm grenzenlos vertrauen, sonst muss er sich wieder verletzten." Ihrer Aussage nach gab er auch seinen Patienten Joints "gegen Depressionen".

Sie selbst sei immer wieder suizidgefährdet, gerettet habe sie die Ex-Frau des Arztes, mit der sie mittlerweile ein sehr gutes Verhältnis habe. Dass er eine Schusswaffe hatte, bestätigte die Zeugin auch. Diese habe er sich aus Angst vor seiner Frau gekauft, hatte er seiner damaligen Freundin erzählt. "Da sind so viele Aussagen, die nicht stimmen. Ich habe keine Waffen und keine Drogen", war die Reaktion des Angeklagten auf die Zeugenaussagen.

Tochter: "Der ist kein Mensch"

Während die älteste Tochter einigermaßen gefasst von ihrer Kindheit und dem Verhalten des Vaters erzählen konnte, weinte die Jüngste schon vor Beginn des Gespräches mit dem sehr einfühlsamen Richter. "Er hat oft gesagt, da kann ich mich gleich erschießen. Er hat sich auch die Waffe an den Kopf gehalten", beschrieb das Mädchen. Einmal habe sie auf Bitte der Mutter die Polizei gerufen: "Ich hab' nur geweint und gehofft, dass sie ihn endlich mitnehmen".

Die Tochter hat vom Vater - den sie wie auch ihre Geschwister nur beim Vornamen nennt - sechs Jahre lag Morphium bekommen, mit 18 hatte sie Entzugserscheinungen. Auch Schlaftabletten bekam sie, davon habe sie "Halluzinationen bekommen." Auf die Frage, wie sie ihren Vater als Mensch beschreiben würde, sagte das Mädchen unter heftigem Weinen: "Nein, das ist kein Mensch".

Die Verteidigerin wollte vom Sohn wissen, warum die Anzeige erst zwei Jahre nach der Scheidung erfolgt ist: "Weil da erst alle angefangen haben zu reden." In Bezug auf seinen Vater meinte er: "Ich traue ihm alles zu." Die Angst der Kinder sei erst weniger geworden, als die Sache an die Öffentlichkeit gelangt war. "Da konnten die Behörden nichts mehr vertuschen", war er überzeugt. Sein Vater, der er als "sadistische, perverse Kreatur" bezeichnete, habe seine gesamte Kindheit zerstört.

(APA)

siehe auch

http://steiermark.orf.at/news/stories/2869412/

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Quelle: http://steiermark.orf.at/news/stories/2857187/

 

Kinder misshandelt? Prozessfortsetzung im Herbst

Der Prozess gegen einen steirischen Arzt, der jahrelang seine vier Kinder gequält haben soll, wird im Herbst fortgesetzt. Ein Gutachten, wegen dessen Erstellung der Prozess im Jänner unterbrochen worden war, sieht ihn zurechnungsfähig.

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Heute.at: 31.07.2017  Oststeir. Arzt vor Gericht: Kinder leben in Todesangst: gewürgt und in die Sucht getrieben
Das Protokoll der üblen Kindheit von Stephanie, Madlen, Miriam und Josef L. liest sich wie ein beklemmendes Psychogramm: Der Arzt soll seine Kinder gewürgt haben und ihnen über die Füße gefahren sein. Seine älteste Tochter soll er tablettenabhängig gemacht, ihr schwere Beruhigungsmittel gespritzt und eine Behandlung verweigert haben, als sie an Borreliose erkrankte. Sie soll später versucht haben, sich das Leben zu nehmen.

Eduard L. habe seine Familie gezwungen, verdorbene Lebensmittel zu essen. Mit einer der Töchter habe er "geschmust", einer anderen habe er als Neunjährige eine geladene Waffe "zur Verteidigung vor Einbrechern" gegeben.
http://www.heute.at/oesterreich/news/story/Arzt-vor-Gericht--Kinder--leben-in-Todesangst--44637272

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01 2017  Kinder gequält: Berufsverbot für oststeirischen Arzt

diePresse: 31 01 2017 Jener praktische Arzt, der seine vier Kinder jahrelang gequält haben soll, darf vorläufig nicht mehr in seiner Praxis ordinieren.
http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/5162564/Kinder-gequaelt_Berufsverbot-fuer-oststeirischen-Arzt?

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13 01 2017  Oststeirischer Arzt (Eduard L.): man will mich vernichten

Er habe seinen Kindern nie Drogen gegeben, versichert der Angeklagte Richter Andreas Rom. Einer Tochter habe er ein Schlafmittel gegen Schlafstörungen gegeben.

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/gericht/5153345/Prozess-in-Graz_Oststeirischer-Arzt_Man-will-mich-vernichten

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07 01 2017  Prozess gegen Arzt-Vater: Er spritzte mir Valium & morphinhältige Medikamente

Seit ihr Vater - ein praktischer Arzt - mit Sprengstoff und Waffen gedroht habe, leben ihre Mutter, ihre beiden Schwestern und ihr Bruder in ständiger Angst.  Mit 14 unternahm sie einen Selbstmordversuch, schluckte 140 Tabletten, wurde gerettet. Doch ihr Gesundheitszustand verschlechterte sich zusehends. „Vater gab mir Tabletten, spritzte mir Valium und morphinhältige Medikamente. Ich wurde süchtig, machte einen kalten Entzug. Seither leide ich an epileptischen Anfällen.“

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/gericht/5150300/Prozess-gegen-Vater_Er-hat-mich-erpresst-und-manipuliert

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 STRAFANTRAG EINGEBRACHT

Schwere Anschuldigungen gegen Arzt: Kinder gequält

Der Vorwurf, eine Patientin vergewaltigt zu haben, wurde ad acta gelegt. Doch wegen Quälens seiner eigenen vier Kinder muss ein steirischer Arzt vor Gericht. Mit Selbstmord- und Verstümmelungsdrohungen habe er sie derart unter Druck gesetzt, dass sie die perversesten Praktiken mitgemacht habe. Es soll sogar zu einer Vergewaltigung gekommen sein. „Ich habe mir alles gefallen lassen, aus Angst, dass er sich sonst etwas antut.“  
 http://www.kleinezeitung.at/steiermark/5130815/Strafantrag-eingebracht_Schwere-Anschuldigungen-gegen-Arzt_Kinder

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09.12.2016 „Mein Vater hat sich nicht erschossen“

Ein Todesfall gibt Rätsel auf: Hat sich ein Pensionist (63) mit der Waffe eines Arztes tatsächlich selbst erschossen? Die Tochter (27) glaubt nicht an Suizid.

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/chronik/5131411/Raetsel-um-Todesfall_Mein-Vater-hat-sich-nicht-erschossen

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08.12.2016 Gequälte Kinder: „Wir haben Todesangst“

Arzt soll seine vier Kinder gequält haben - und steht im Jänner vor Gericht. Jetzt meldet sich Tochter zu Wort.

Dei Tochter zeigte den Arzt (er hat einen Bruder, der ein einflussreicher und bekannter Politiker ist) wegen Drohung und Vergewaltigung an. Doch das Verfahren wurde eingestellt. Das sei aus Beweisgründen geschehen, versichert STA-Pressesprecher Hansjörg Bacher. Die Betroffene kann es nicht fassen. Die Ex-Frau des Arztes auch nicht. „Auch ich lebe in Angst. Mein Ex droht – und es geschieht nichts.“
Für Verwunderung sorgt, dass die Ärztekammer – obwohl informiert – noch nicht tätig geworden ist. Eine Stellungnahme war dazu gestern nicht zu bekommen.

http://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5131126/Schreckliche-Folgen_Gequaelte-Kinder_Wir-haben-Todesangst

siehe auch http://steiermark.orf.at/news/stories/2869019/

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  • Prozess gegen steirischen Arzt: Minister bestreiten Begünstigung

    Ein Arzt wurde vom Vorwurf des Quälens seiner Kinder nicht rechtskräftig freigesprochen. Der SPÖ-Abgeordnete Jarolim ortet "Begünstigung privilegierter Täter", da der Mediziner der Bruder eines Politikers ist.

  • Freispruch für steirischen Arzt: Kinder zeigen Richter und Staatsanwalt an

    Die drei Töchter und der Sohn werfen dem Richter im Prozess gegen ihren Vater "rechtlich nicht nachvollziehbares" Verhalten vor.

  • Kritik am Arzt-Freispruch: Kinder schildern Quälereien

    Zwei Kinder jenes steirischen Arztes, der vom Vorwurf diverser Quälereien freigesprochen wurde, schilderten öffentlich ihr Martyrium.

    • Nach Freispruch für Arzt: Richter kritisieren "unqualifizierte Vorwürfe"

      Die Richtervereinigung weist die Kritik an dem Freispruch für einen steirischen Arzt "auf das Schärfste zurück". Der betroffene Richter sei als "äußerst gewissenhaft" bekannt.


  • Staatsanwalt beruft gegen Freispruch für steirischen Arzt

    Das Urteil gegen den Mediziner, der wegen angeblichen Quälens seiner Kinder vor Gericht gestanden war, ist damit weiterhin nicht rechtskräftig. Das Oberlandesgericht Graz wird sich nun mit dem Fall auseinandersetzen müssen.

  • Prozess gegen steirischen Arzt: Anwältin will gegen Richter vorgehen

    Die Kinder des vom Vorwurf des Quälens nicht rechtskräftig freigesprochenen Arztes wollen gegen die angeblich "enorm einseitige Prozessführung" vorgehen.

  • Prozess gegen steirischen Arzt: Überraschender Freispruch

    Der Mediziner, der seine vier Kinder laut Staatsanwalt "jahrelangen schweren Leiden" ausgesetzt haben soll, wurde von den Vorwürfen (nicht rechtskräftig) freigesprochen.

  • SPÖ vermutet "unlautere Intervention" für Politiker-Bruder

    Ein steirischer Arzt und Bruder eines Politikers steht wegen des Vorwurfs jahrelangen Quälens seiner Kinder vor Gericht. SPÖ-Justizsprecher Jarolim stellt dazu eine parlamentarische Anfrage.

  • Kinder gequält: Berufsverbot für oststeirischen Arzt

    Jener praktische Arzt, der seine vier Kinder jahrelang gequält haben soll, darf vorläufig nicht mehr in seiner Praxis ordinieren.

  • Prozess gegen Politiker-Bruder: Wurde Gutachter beeinflusst?

    Im Fall eines steirischen Arztes, der seine Kinder gequält haben soll, ordnet der Staatsanwalt weitere Erhebungen an. Konkret geht es um die Vorwürfe der versuchten politischen Einflussnahme.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_14127/index.shtml

 

Auszug: ~ Was tun Sie dagegen, dass in den vergangenen Jahren der Täterschutz speziell bei prominenten und/oder politisch gut vernetzten Beschuldigen im Verhältnis zu solchen, welche nicht über derartige Kontakte und Beziehungen verfügen sowie auch im Verhältnis zum Opferschutz ganz offenbar massiv gestärkt wurde, wie beispielsweise im zwischenzeitig bekannt gewordene Fall jenes steirischen Arztes und Bruder eines Klubobmanns einer Parteiim Parlament, der seine Kinder jahrelang auf unvorstellbare Weise gequält haben soll und selbst deren Namen trotz deren ausdrücklicher Erlaubnis, ja sogar Wunsch, öffentlich nicht genannt werden.

 

Vertuschung statt Opferschutz? (14127/J)

Schriftliche Anfrage

Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Vertuschung statt Opferschutz?


Eingebracht von: Dr. Johannes Jarolim

Eingebracht an: Dr. Wolfgang Brandstetter Regierungsmitglied Bundesministerium für Justiz

Datum Stand der parlamentarischen Behandlung Protokoll
11.10.2017 Einlangen im Nationalrat (Frist: 11.12.2017)  
11.10.2017 Übermittlung an das Bundesministerium für Justiz  
12.10.2017 199. Sitzung des Nationalrates: Mitteilung des Einlangens  

 

 

14127/J  vom 11.10.2017 (XXV.GP) 

Quelle: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_14127/imfname_671834.pdf

 

Anfrage  der Abgeordneten Hannes Jarolim, Petra Bayr, Harald Troch, Kai Jan Krainer, Ruth Becher sowie zahlreicher Genossinnen und Genossen an den Bundesminister für Justiz

 

Vertuschung statt Opferschutz?

 

Bei einem Bootsunfall im Juni 2017 kam der niederösterreichische Baumeister Ing. M. S. ums Leben. Der Fahrer des Bootes, ein prominenter Medienmanager, soll laut Gutachten mit rund 1,2 Promille alkoholisiert gewesen sein. Die Ermittlungen gingen zumindest zu Beginn in auffallendster Weise schleppend voran und es besteht der massive Verdacht, dass dies aufgrund enger Kontakte der beschuldigten Personen zu höchsten Vertretern der Politik, vor allem aus Niederösterreich, erfolgt.

 

So haben etwa weder Feuerwehr noch Wasserrettung entgegen jeder Üblichkeit Daten für die Erstellung eines Unfallberichts bzw. die Verrechnung von Bergekosten erhalten .

 

Sehr auffällig ist auch, dass die Polizei erst nach umfangreicher Berichterstattung einiger Tages- und Wochenzeitungen die Ermittlungen vorantreiben und einige bis dahin ungewöhnlicher Weise nicht befragte Zeugen dann doch noch einvernehmen konnte.

 

Eine besondere Seltsamkeit liegt darin, dass im Justizministerium Überlegung angestellt worden sein sollen, das Verfahren allen Ernstes von Kärnten nach Niederösterreich - Korneuburg zu verlegen, was letztlich jedoch im Lichte eines Berichtes im Magazin News nicht erfolgte.

 

In dem Zusammenhang werden die massiven Gerüchte um einen nunmehr zurückgetretenen niederösterreichischen Landeshauptmann im Konflikt mit Familienmitgliedern erinnerlich, ein Vorgang der in für Niederösterreich exemplarischer Weise der Öffentlichkeit und den zuständigen Behörden vorenthalten worden sein soll.

 

Dazu kam im Laufe des Verfahrens und im Lichte zunehmender medialer Aufmerksamkeit ein zwischenzeitig sattsam bekannter Aktenvermerk des Landeskriminalamtes Kärnten vom

2. Juni 2017 zum Vorschein, wonach der Innenminister mittels Weisung angeordnet habe:

 

"22.30. OvD, Obst Gabrutsch gibt telefonisch bekannt,  dass über Ministerweisung und mittelbar über Weisung der LPD-Direktorin der Vorfall bezüglich des seit den Nachmittagsstunden am Wörthersee Vermissten (TM der Pi Reifnitz vom 02.06.2017,20.17 Uhr) direkt vom LKA zu übernehmen sei."

Und weiter: "

Jegliche Pressearbeit sei lediglich durch die Pressestelle der LPD zu bewerkstelligen und es seinen (sie!), bis auf die bereits vorliegende TM, keine weiteren (siel) Berichterstattung darüber zu verfassen. "

 

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Zwischenzeitig wurde die Erklärung des Bootslenkers Richard G., eines Befreundeten des Innenministers, dass der Verunglückte ihm ins Lenkrad gegriffen habe und er auch selbst ins Wasser gefallen wäre, vom renommierten Sachverständigen Hermann Steffan als nicht haltbar bezeichnet. Es offenbare sich klar, dass jemand nach dem Sturz des Verunglückten ins Wasser aktiv den Rückwärtsgang des Bootes eingelegt habe, was zudem ein eklatanter Verstoß gegen das vorgeschriebene Verhalten beim "Überbordgehen" eines Mitfahrenden sei.

 

Dass der Beschuldigte selbst - wie von ihm angegeben - selbst aus dem Boot gefallen sei, wäre laut Gutachten auszuschließen. Der aus dem Gutachten hervorgehende Unfallhergang stellt sich laut Steffan so dar: "Das Motorboot muss eine recht massive Rechtskurve durchfahren sein, wobei offensichtlich der später tödlich Verunglückte zunächst aus dem Boot seitlich nach links ausgeschleudert wurde. Es ist praktisch nur erklärbar, dass dieser relativ aufrecht auf der Haube saß und zwar links von der Zugstange ( )." Dabei sei es "unmöglich", dass dieser "im Zuge des Hinausfallens von der Schraube des Bootes erfasst wurde." Denn: "Sobald der tödlich Verunglückte ins Wasser fällt, wird der Körper sofort massiv abgebremst und das Boot entfernt sich von der möglichen Aufprallstelle. So ist es völlig unmöglich, dass der Verunglückte so überfahren wird. Nachdem der tödlich Verunglückte aus dem Boot fiel, muss noch von jemandem der Rückwärtsgang eingelegt worden sein und dann im Zuge des Zurückfahrens des Bootes der tödlich Verunglückte vom Propeller erfasst worden sein - und zwar zu einem Zeitpunkt, als er sich mit dem Kopf noch unter Wasser befand. Zwischen dem Hineinfallen und dem Erfassen durch den Propeller ist ein Zeitraum von 30 Sekunden bis eine Minute gelegen. Durch diesen Zeitraum ergibt sich auch, dass der Rückwärtsgang nicht eingelegt worden sein kann, bevor der Verunglückte ins Wasser fiel. "

 

Entsprechend den Schäden ergibt sich, dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Propeller sich in einer Rückwärtsdrehbewegung befunden hat", heißt es im Gutachten weiter. Und: "Somit ergibt sich aber auch aus technischer Sicht, dass jedenfalls der Rückwärtsgang am Boot noch eingelegt werden musste, und zwar zu einem Zeitpunkt, als die tödlichen Verletzungen noch nicht eingetreten waren."

 

Der bisherige Verlauf der Ermittlungen zeigt in beunruhigendem Ausmaß auf, dass das Verhalten hoher bis höchster Vorgesetzter und als Konsequenz auch deren nachgeordneter Behörden, nämlich der zuständigen Exekutiv-Dienststellen in auffälliger Weise völlig anders gelagert war als in "üblichen" vergleichbaren Fällen.

 

Die Einräumung einer mehrtätigen "Erholungsfrist" für an Unfällen beteiligte Personen vor deren erster Einvernahme etwa gehört nicht zum Alltag nach schweren Unfällen. Es ist allerdings nicht das erste Mal, dass in jüngerer Zeit Fälle erkennbar werden, in welchen nicht so sehr die Aufdeckung strafrechtlich relevanter Fälle das zentrales Anliegen zu sein scheint, sondern vielmehr deren Verdrängung aus der Öffentlichkeit.

 

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- Ein Fall wie der gegenständliche kann vermutlich vielen passieren, was aber auffallend heraussticht, ist die offenkundige "Sonderbehandlung" im Verantwortungsbereich "politischer Freunde" und zwar solcher, die für die entsprechenden Verfolgungshandlungen und Aufklärungsarbeiten auch zuständig sind.

 

Zudem ist es auch so, dass dem Unfalllenker durch seine seinerzeitige Position als Finanzchef des größten staatlichen Medienunternehmens, seine Position als Präsident der größten Werbevereinigung des Landes sowie seine zwischenzeitige Ernennung zum Aufsichtsrat der größten Fluginfrastruktur der Republik, vor allem aber auch aufgrund der in extremer Form auffälligen "Sonderbehandlung" im Rahmen der strafrechtlichen Verfolgung die Eigenschaft einer "Person öffentlichen Interesses" zukommt. Damit wird aber die Voraussetzungen für die Erfüllung der Eigenschaft als " Person öffentlichen Interesses" erfüllt und das "behördliche Verhalten" in der Angelegenheit noch seltsamer.

 

Die diesbezügliche gesetzliche Norm im Mediengesetz sieht hier auszugsweise vor:

Schutz vor Bekanntgabe der Identität in besonderen Fällen § 7a.

(1) Werden in einem Medium der Name, das Bild oder andere Angaben veröffentlicht, die geeignet sind, in einem nicht unmittelbar informierten größeren Personenkreis zum Bekanntwerden der Identität einer Person zu führen, die 1 ..... .

2. einer gerichtlich strafbaren Handlung verdächtig ist ....... .

3 ..... . und werden hierdurch schutzwürdige Interessen dieser Person verletzt, ohne dass wegen deren Stellung in der Öffentlichkeit, wegen eines sonstigen Zusammenhanges mit dem öffentlichen Leben oder aus anderen Gründen ein überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Veröffentlichung dieser Angaben bestanden hat, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber Anspruch auf Entschädigung für die erlittene Kränkung .....

 

In der Judikatur und Lehre werden in diesem Zusammenhang nachstehende Voraussetzungen für eine Nennung der Namen in den Publikationen judiziert, etwa: oder:

" ..... Über einen Tatverdächtigen oder Verurteilten ist eine identifizierende Berichterstattung nämlich zulässig wenn

• wegen seiner Stellung in der Öffentlichkeit,

• wegen eines sonstigen Zusammenhangs mit dem öffentlichen Leben oder

• aus anderen Gründen

ein sein Geheimhaltungsinteresse überwiegendes Interesse der Öffentlichkeit an der Preisgabe seiner Identität bestanden hat. Diese Kriterien sind in einer Gesamtschau einzelfallbezogen zu würdigen , um zu einer Beurteilung des Überwiegens von Anonymitätsoder VerÖffentlichungsinteresse zu gelangen." (OGH in 15 Os 161/10f). Ein überwiegendes Informationsinteresse kann sich jedoch aus der Person ergeben, über die berichtet wird. Das trifft auf jene Personen zu, die wie bekannte Politiker, führende Wirtschaftstreibende, Spitzenbeamte, prominente Künstler oder Sportler (nach der 14127/J XXV. GP - Anfrage (gescanntes Original)

 

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und: Judikatur des EGMR: public figures) regelmäßig Gegenstand öffentlicher und medialer Aufmerksamkeit sind (Berka in Berka/Heindl/Höhne/Noll MedienG3 § 7a Rz 28).

 

Ist eine Person in diesem Sinn nicht als prominent zu bezeichnen, so kann ein Zusammenhang mit dem öffentlichen Leben zur Aufhebung ihres Identitätsschutzes führen . Der Begriff des öffentlichen Lebens im Sinn des § 7a Abs 1 MedienG bezeichnet grundsätzlich den Bereich des öffentlichen Handeins in gemeinschaftswichtigen Angelegenheiten. Dazu gehört jedenfalls der staatliche Bereich, das heißt das Handeln der Organwalter in Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, ferner das politische Leben einschließlich der Tätigkeit politischer Parteien, die Aktivitäten der Interessensvertretungen, volkswirtschaftlich bedeutsamer Unternehmen und der . Massenmedien.

 

Über politische Affären , Missstände im öffentlichen Dienst, Korruptionsvorwürfe oder große Wirtschaftsskandale und die damit jeweils zusammenhängenden Straftaten darf also in der Regel unter Namensnennung berichtet werden . (OGH in 15 OS99/14v)

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende Anfrage an den Bundesminister für Justiz:

 

~ Erachten Sie die Unterdrückung der Namensnennung durch Innen- und Justizministerien unterstellten Organisationen als gerechtfertigt und o wenn ja, warum und o wenn nein, warum nicht?

 

~ Wer konkret hat die Unterdrückung der Namensnennung in der gegenständlichen Causa verfügt und zwar jeweils wem gegenüber und mit jeweils welcher Begründung?

 

~ Gab es eine Befassung einschlägig ausgebildeter Personen oder Organisationen mit der Frage der Rechtmäßigkeit der Namensunterdrückung und zwar o wenn ja, mit wem bzw. welcher Organisation und o wenn nein, warum nicht?

 

~ Entspricht es den Tatsachen, dass im BMJ Überlegungen angestellt wurden, dass Verfahren von Kärnten nach Niederösterreich zu verlegen und o wenn ja, durch wen?

 

~ Ist es üblich, dass im Zusammenhang mit fahrlässigen Tötungen stehende Beschuldigte und/oder Zeugen vor deren erster Einvernahme infolge von

 

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"Schockerlebnissen" eine mehrwöchige Frist zum ,,Ausklang der Schockwirkungen" eingeräumt bekommen und o wenn ja, in welchen Fällen generell und unter welchen Voraussetzungen und o wenn nein, warum nicht und warum im gegenständlichen Fall aber sehr wohl?

 

~ Gibt es einen Zusammenhang zwischen der Vernetzung des Beschuldigten im engsten Umfeld der ÖVP und dessen Sonderstellung, was die mediale Berichterstattung, speziell dessen unterdrückte Namensnennung betrifft und o wenn, nein, wodurch objektiv begründet bzw. begründbar?

 

~ Gab in diesem Kontext einen direkten oder indirekten Kontakt und/oder auch nur informellen Austausch in der Causa zwischen den Regierungskollegen Innenminister Wolfgang Sobotka und Justizminister Wolfgang Brandstetter und o wenn ja, wann und welchen Inhalts?

 

~ Was tun Sie dagegen, dass in den vergangenen Jahren der Täterschutz speziell bei prominenten und/oder politisch gut vernetzten Beschuldigen im Verhältnis zu solchen, welche nicht über derartige Kontakte und Beziehungen verfügen sowie auch im Verhältnis zum Opferschutz ganz offenbar massiv gestärkt wurde, wie beispielsweise im zwischenzeitig bekannt gewordene Fall jenes steirischen Arztes und Bruder eines Klubobmanns einer Parteiim Parlament, der seine Kinder jahrelang auf unvorstellbare Weise gequält haben soll und selbst deren Namen trotz deren ausdrücklicher Erlaubnis, ja sogar Wunsch, öffentlich nicht genannt werden.

 

~ Sind Sie der Meinung dass dieser Umstand einer gesetzlichen oder sonst verbindlichen Regelung entspricht und wenn ja, welcher? 

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.