Bekannter Grazer Anwalt & Hausbesitzer schikaniert & psychoterrorisiert seit fast 5 J. unbescholtene, kranke, alte Mieter = Mindestpens.: RAK Stmk. sieht keinen Hinweis auf standeswidriges Verhalten

Insgesamt 8 Klagen! Schikanöse Rechtsausübung konstatiert - RAK sieht zu

Und der PRÄSIDENT des DISZIPLINARRATES der RAK, Dr. Peter PRIMUS, vertritt diesen Anwalt - trotz schikanöser Rechtsausübung - vor Gericht


Vor Hauskauf sagte der Interessent = Grazer Anwalt zu uns:

"Ich kaufe das Haus nur, wenn ihr auszieht."

Wir antworteten, wir ziehen hier nicht aus, wir haben lebenslanges Wohnrecht.

Der Grazer Anwalt kaufte das Haus trotzdem, seither gehen die Schikanen gegen uns (siehe u.a. Word-Dokumentation der Schikanen).


Die Mietervereinigung kündigt uns fristlos nach 30 Jahren Mitgliedschaft!

Die AK Konsumentenschutz stellte keine Hilfe und keinen Rechtsbeistand.

LH Voves fühlt sich nicht zuständig.

SPÖ-Helpline konnte ebensowenig unterstützen, und verwies an ORF Dr. Resetarits.

Bürgermeister Nagl könne nicht helfen.

Der Menschenrechtsbeirat sagt, er ist nicht zuständig, er ist "nur ein Gremium."

Die Antidiskriminierungsstelle wurde voll informiert, konnte ebenso nicht helfen...

Das Friedensbüro Graz wurde kontaktiert, nicht zuständig, sie haben keine Stelle für juristische Auskünfte...

Das Gewaltschutzzentrum Graz (Granatengasse) ist Frau Lerch aufgrund des Opferstatus zuständig (Ermittlungen wegen § 107a Beharrliche Verfolgung durch Hausherrn), diese können ihr jedoch nicht sehr helfen, vordergründig bestünde "häusliche Gewalt" als Thema.


An dieser Stelle danken wir dem

  • ORF Dr. Peter Resetarits um dem Team von SCHAUPLATZ GERICHT für die Dokumentation der Situation sowie der
  • KPÖ Graz, Frau Elke Kahr und Team, für ihre jahrelangen Bemühungen und Unterstützung.
  • Auch Herrn LH-Stv. Schrittwieser dürfen wir hier für die einmalige Sonderunterstützung sehr danken.
  • Gustl 58 - Team August Schmölzer hat uns im Vorjahr mit einem Lebensmittelgutschein ausgeholfen, und sich ein Bild über unsere Situation gemacht, ebenso wie
  • Herr Altbürgermeister Dr. Alfred Stingl, der zwar in der Causa selbst nicht tätig werden konnte, Ernst und Hermine Lerch jedoch mit einem Lebensmittelgutschein aushalf.

AKTUELLER STAND: Ermittlungen wegen § 107a Beharrliche Verfolgung-"Stalking" gegen Grazer Anwalt nach wie vor aufrecht.
Frau Ulrike Lerch ist Klientin im Gewaltschutzzentrum Graz.

Die KRIPO in Graz lud auf Weisung der Staatsanwaltschaft Frau U. Lerch vor, betreffend Aussage zur übermittelten Sachverhaltsdarstellung betreffend DI Dr. X, die Zeugeneinvernahme wurde vermerkt mit

 

§  107 StGB    Gefährliche Drohnung (wurde eingestellt)

§  107 a StGB  Beharrliche Verfolgung (weiterhin aufrecht)

§  125 StGB     Sachbeschädigung (wurde eingestellt)

 

Frau U. Lerch befindet sich mittlerweile beim Gewaltschutzzentrum Graz.

Die gesamte Familie Lerch ist durch die schwere u. langdauernde Belastungsstituation [Schikane und Psychoterror durch DI Dr. X, ständige Angst vor neuerlichen subtilen Angriffen, Klagen, Drohnungen ("Ich lass alles abreißen") oder anderen Repressalien] gesundheitlich sehr beeinträchtigt.

 

Zur Übersicht für Sie - diese waren alle als Beilage zur 1. Anzeige wegen standeswidrigen Verhaltens an die Rechtsanwaltskammer Steiermark beigefügt - diese konnte jedoch kein standeswidriges Verhalten erkennen....

Dokumentation einiger Schikanen von DI Dr. X - für die RAK ist jedoch KEIN standeswidriges Verhalten ersichtlich
Sachverhaltsdarstellung - bisher Vorgefa
Microsoft Word Dokument 2.4 MB
Dokumentation Teil 1 - psychische Gewaltausübung u. Mobbing durch Grazer Anwalt
Seit fast 5 Jahren Psychoterror - schikanöse Rechtsausübung konstatiert - die RAK sieht sieht interessanterweise kein standeswidriges Verhalten.
Anzeige DI Dr. Teil1.doc
Microsoft Word Dokument 9.4 MB
Dokumentation Teil 2 - psychische Gewaltausübung u. Mobbing durch Grazer Anwalt
Anzeige DI Dr. Teil2.doc
Microsoft Word Dokument 6.6 MB
Dokumentation Teil 3 - psychische Gewaltausübung u. Mobbing durch Grazer Anwalt
Anzeige DI Dr. Teil3.doc
Microsoft Word Dokument 6.0 MB

Wegen der Anzeige an die RAK erfolgte eine Klagsandrohung u. in weiterer Folge eine KLage von Dr. X - anwaltlich vertreten durch RA Dr. Peter Primus wegen "Übler Nachrede § 111 StGB".
Dr. Peter Primus ist zufälligerweise auch der Präsident des Disziplinarrates der RAK.

Zur Klage

Anfrage an die RAK Steiermark, ob die anwaltliche Vertretung und gleichzeitig die Präsidentschaft des Disziplinarrates der RAK rechtlich zulässig und vereinbar ist.

Zum Schreiben

              DI Dr. X

Trotz des Freispruches in der 1. Instanz wegen übler Nachrede am 01.08.2013 legte Herr RA DI Dr. X Berufung ein - wiederum anwaltlich vertreten durch Dr. Peter Primus (u.a. Präsident des Disziplinarrates der RAK Steiermark).

 

 Laut der Richterin bzw. wie ich es verstanden habe, erfolgte der Freispruch wegen: 

  • 1. Ausübung eines staatsbürgerlichen Rechtes (gem. § 114  StGB - Straflosigkeit wegen Ausübung eines Rechtes    =       Anzeige RAK)
  • 2. Wahrheitsbeweis und Beweis des guten Glaubens (gem. § 112 StGB - Dokumentation Sachverhalt erbracht)
  • 3. Recht auf freie Meinungsäußerung  im Schreiben bei der Anzeige 
       (Europ. Menschenrechtskonvention Art. 10) 

Zur Berufung

Verschiedene Links zu Anwälten


haufe.de: Wenn der Anwalt geistig krank wird


rp-online.de: 2000 Juristen sollen Examen gekauft haben


focus.de: Examen gegen Bares: Richter wegen Bestechlichkeit vor Gericht

 

Frankfurter Rundschau: 03/2013 Anwältin betrügt Mandanten 


Netzplanet.net: Staatsanwalt steigt aus - es läuft vieles schief bei der Justiz


Augsburger: Verurteilte Richterin rastet im Gerichtssaal aus

 

 

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.