RH-Sumpf nach Moser? - u.a. Nichterkennen von Rechtswidrigkeiten durch Moser und SChefin B.

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
"PARLA Doris Bures Präsidentin Parlament Wien" <doris.bures@parlament.gv.at>
CC:
judith.schwentner@parlament.gv.at, norbert.sieber@parlament.gv.at, johann.singer@parlament.gv.at, erwin.spindelberger@parlament.gv.at, harald.stefan@parlament.gv.at, petra.steger@parlament.gv.at, michaela.steinacker@parlament.gv.at, leo.steinbichler@teamstronach.at, albert.steinhauser@gruene.at, heinz-christian.strache@parlament.gv.at, georg.strasser@parlament.gv.at, matthias.strolz@parlament.gv.at, gabriele.tamandl@parlament.gv.at, bernhard.themessl@tt-p.at, karlheinz.toechterle@parlament.gv.at, harald.troch@parlament.gv.at, maximilian.unterrainer@parlament.gv.at, christoph.vavrik@parlament.gv.at, georg.vetter@parlament.gv.at, markus.vogl@parlament.gv.at, harald.walser@gruene.at, ulrike.weigerstorfer@parlament.gv.at, hannes.weninger@spoe.at, georg.willi@gruene.at, rainer.wimmer@parlament.gv.at, tanja.windbuechler@gruene.at, susanne.winter@parlament.gv.at, angelika.winzig@parlament.gv.at, peter.wittmann@spoe.at, august.woeginger@parlament.gv.at, gisela.wurm@spoe.at, peter.wurm@parlament.gv.at, nurten.yilmaz@parlament.gv.at, andreas.zakostelsky@parlament.gv.at, wolfgang.zanger@parlament.gv.at, wolfgang.zinggl@gruene.at
Datum:
08.06.2016 22:07:46
 
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geschätzte Nationalratsabgeordnete!
 
Es wäre schön, wenn der nächste RH-Präsident - nicht so wie Dr. Moser:
 
- beste Prüfer vom Prüfdienst abzieht (und für Lapidartätigkeiten den Steuerzahler
  das volle Prüfergehalt zahlen lässt)

- rechtswidrig Akteneinsicht verwehrt

- mehrfach ungültige Bescheide ausstellt - offenbar hat er Schwierigkeiten mit
  rechtsgültigen Bescheiden?

- fortgesetzte systematische Diskriminierungshandlungen gegen Prüfer setzt (um
  diese in Pension  zu mobben?, die der Steuerzahler dann bezahlen darf...)
 
und noch weiteres mehr:
 
Sehr interessant ist auch, dass eine Frau SChefin B. ebensowenig Rechtswidrigkeit erkennen konnte wie Dr. Moser.
Ob diese Frau SChefin B. als RH-Präsidentin mehr erkennt? Ob es sich dabei um Frau Berger handelt, kann ich bedauerlicherweise nicht sagen, aber sicherlich wissen darüber die NRAbg. näher Bescheid.
 
VwGH 2013/12/0177 vom 4.9.2014
Auszug:

"V. Zum Vorfall 6 "Diskriminierung durch Ermahnung" (Spruchpunkt 2. des angefochtenen Bescheides):

Zu diesem Vorfall brachte der Beschwerdeführer in seiner Stellungnahme vom 25. April 2013 Folgendes vor:

"Die Dienstbehörde führt zu dieser rechtswidrigen Ermahnung in Punkt 3 an, dass eine Dienstpflichtverletzung 'seitens des Vorgesetzten rechtsirrtümlich' angenommen wurde.

Dazu wäre zu ergänzen, ob diese nach Meinung der Dienstbehörde rechtsirrtümliche Annahme seitens des Vorgesetzten Mag. W (dessen Ernennung zum Direktor des Amtes für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung eine mehr als unterdurchschnittliche Qualifikation vermuten lässt) auch seitens weiterer Vorgesetzter erfolgt ist, konkret der SChefin Dr. H und den Vertretern der Dienstbehörde SChefin Dr. G, SChefin Mag. B. und auch des Präsidenten des Rechnungshofs Dr. M.

Beschwerdeführer: In meinen 30 Dienstjahren im Rechnungshof  habe ich zwar erkennen müssen, dass mE durch die in den letzten Jahren erfolgte Personalpolitik sowie das Führungsverhalten von Vorgesetzten ein deutlicher Niedergang der Qualität der Kontrolltätigkeit des Rechnungshofes zu bemerken ist (siehe Kontrollversagen in Salzburg) bei gleichzeitiger Betonung der quantitativen Leistung, dass aber alle oben genannten Vorgesetzten die Rechtswidrigkeit der Ermahnung trotz des Schreibens meines Rechtsanwalts nicht erkannt haben, halte ich dennoch für unwahrscheinlich."

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2013120177_20140904X00&ResultFunctionToken=7a7bc758-0436-4994-b9b3-01cac754b630&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&Sammlungsnummer=&Index=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=2013%2f12%2f0177&VonDatum=&BisDatum=29.01.2015&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=

Aktueller Brief vom 14. Mai 2016 von Dr. Laki: (Auszug: Aus Kontrollversagen der Prüforgane und des Finanzministeriums wird VRV neu)


WERDEN PRÜFER VOM DIENST ABGEZOGEN, WENN SIE ETWAS AUFDECKEN (was wohl die UREIGENSTE AUFGABE eines Prüfers ist)?            

http://www.mobbing-konkret.at/rechnungshof-rh/ 

Ein weiteres VwGH-Erkenntnis 2012/12/0002 eines Beamten des Rechnungshofes, dem Sonderurlaub für Seminarteilnahme (systematisch?) verwehrt wurde...  

Auszug der Stellungnahme des Beamten:

"Weiters habe ich als Prüfungsleiter der Prüfung Opferschutz eine Einsparungsmöglichkeit bis zu 170 Mio EUR jährlich aufgezeigt (ein Vielfaches meiner Lebensverdienstsumme). Bei der Behandlung dieses Berichts im Parlament im Jahr 2008 wurde dieser vom Präsidenten ausdrücklich gelobt, weil 100 Prozent der Empfehlungen vom BM für Justiz anerkannt wurden. Dieses Lob oder eine Belohnung hat mich als Prüfungsleiter aber bisher nicht erreicht und ich habe davon auch nur durch eigene Recherche im Internet erfahren.

Weiters:

Es hat sich nämlich gezeigt, dass mich Vorgesetzte meist dann nicht verstehen, wenn ich den Verdacht einer strafbaren Handlung insbesonders im BM für Inneres (BMI) aufdecke. Das BMI bleibt derart von ernsthaften Kontrollen durch den Rechnungshof verschont.

Der Prüfungsleiter Mag. X, der solche Verdachtsfälle nicht weiter untersuchen wollte und meine dem BMI vorhersehbar unangenehmen Berichtspunkte gestrichen hat (wahrscheinlich weil ich den Verdacht strafbarer Handlungen nicht 'rüberbringen' konnte), ist mittlerweile zum Direktor des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ernannt worden. Dagegen wurde ich vom Prüfdienst abgezogen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWT_2012120002_20121010X00&ResultFunctionToken=76a08e4f-1172-4e16-9e5a-81cfa922fe30&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&Sammlungsnummer=&Index=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&GZ=2012%2f12%2f0002&VonDatum=&BisDatum=22.08.2013&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=

Interessant in diesem Zusammenhang ist, dass KEINE DER PARTEIEN - außer dem Team Stronach - sich FÜR einen Straftatbestand zu Mobbing einsetzt.

http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/petition-%C3%B6-anti-mobbing-gesetz/

http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/stgb-reform-2015/

Möglicherweise, um langfristig sicherzustellen, dass - wenn Prüfer die "falsche" Korruption aufdecken - diese Personen weiterhin durch Mobbing & Diskriminierung (mit Abzug vom Prüfdienst auf Kosten der Steuerzahler) praktisch und straflos entfernt werden können?

Unter diesem Gesichtspunkt ist das "Vermächtnis von Moser" und der extrem hohen Mitarbeiterunzufriedenheit ist für den aufmerksamen Leser sicherlich viel zu erkennen.

 
Dass Dr. Moser  keine Empfehlung für seine engste Mitarbeiterin Helga Berger ab, spricht meiner Meinung nach - ausnahmsweise einmal - FÜR ihn. 
 
Mit nachdenklichen Grüßen,
Eva Pichler, Gründerin SHG Mobbing Graz
für Rechtsstaatlichkeit & Transparenz
 
Anmerkung SHG Mobbing:
Zum "Vermächtnis" des Rechnungshofpräsidenten Dr. Moser zählen auch die Verfahren wegen Diskriminierung,
die auf der Website http://www.mobbing-konkret.at/rechnungshof-rh/ dargestellt sind.

Verteiler:
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Dr. Heinz Mayer
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Quelle: http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/5002785/Das-Vermaechtnis-des-RechnungshofChefs?_vl_backlink=/home/index.do

 

 

Das Vermächtnis des Rechnungshof-Chefs

NATIONALRAT

NATIONALRAT / Bild: (c) APA/ROLAND SCHLAGER 

Josef Moser hinterlässt der SPÖ-ÖVP-Regierung noch eine aktualisierte Fassung der 599 Sparvorschläge.

   (Die Presse)

Wien. Von Schleifenlassen im letzten Monat seiner zwölfjährigen Amtszeit kann keine Rede sein. Ein Fixpunkt im dichten Terminkalender von Josef Moser (60) liegt diesem jedoch besonders am Herzen. Mitte Juni wird der Präsident des Rechnungshofes eine überarbeitete Version jener 599 Reform- und Sparvorschläge vorstellen, die der rot-schwarzen Regierung bereits seit der ersten Vorlage vor mittlerweile fünf Jahre von Oppositionsparteien, Experten und Medien vorgehalten wird (siehe auch Seite 3). Das ist das mehr als 300 Seiten starke Vermächtnis des Rechnungshof-Chefs. Es wirkt wie ein Stachel im Fleisch der Regierung, die nun unter dem neuen Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) ein Überwinden der Beharrungskräfte und des Reformstillstands versprochen hat.

Die Bereiche, um die es dem Kontrollorgan des Parlaments beim Antreiben der Regierung geht, können Interessierte beinahe schon im Schlaf aufsagen: Bildung, Pensionen, Verwaltung, Mehrfachkompetenzen in der Republik. Die teure Zeche für das Zurückschrecken vor Änderungen muss hauptsächlich der Bund zahlen, letztlich über das Budget, also die Steuerzahler. Das Kernproblem Österreichs sei die Zersplitterung der Kompetenzen, hat der gebürtige Lienzer erst Mitte Mai zum wiederholten Male angeprangert.

 

Abgeprallt wie an einer Gummiwand

Seit 2004 ist der frühere FPÖ-Klubdirektor an der Spitze des Rechnungshofes. 300 Mitarbeiter stehen ihm zur Verfügung. Am häufigsten wurde der Bildungsbereich von den Prüfbeamten seines Hauses unter die Lupe genommen. Insgesamt 60 Berichte zum Schulwesen wurden in den vergangenen zwölf Jahren dem Parlament dazu übermittelt.

Die Frustrationsschwelle bei den Kontrolloren muss hoch sein. Denn gerade im gesellschaftlich besonders wichtigen Schulbereich prallten viele Spar- und Änderungsvorschläge wie an einer Gummiwand regelrecht ab. Das war ein Mitgrund, warum Moser die amtierende SPÖ-ÖVP-Bundesregierung ein weiteres Mal sekkierte und erst im Mai die Empfehlungen nochmals in gebündelter Form der Öffentlichkeit präsentiert hat, um den Druck zu verstärken.

 

 

Zwar möchten SPÖ und ÖVP Neuerungen im Schulrecht, beispielsweise zur Notengebung, jedenfalls vor der Sommerpause des Nationalrats unter Dach und Fach bringen. Das meiste, bei dem es um die Schulverwaltung, um mehr Effizienz und damit um einen sparsameren Umgang mit dem im Schulbereich ohnehin fehlenden Millionen geht, wird aber mindestens bis zum Herbst liegen bleiben.

Dabei ist es nicht so, dass die Minister in den vergangenen Amtsjahren Josef Mosers im Rechnungshof dessen Empfehlungen völlig ignoriert hätten. Umgesetzt wurden allerdings in erster Linie jene Vorschläge, die keine wirklich umfassenden Neuerungen zur Folge hatten. Überall dort, wo es um die Macht von Bundes-, Landes- und Gemeindepolitikern, aber etwa auch in der Sozialversicherung ging, waren die Widerstände gegenüber einschneidenden Reformen größer, wird im Kontrollorgan auf „Presse“-Anfrage bilanziert. Jede Kritik des Rechnungshofs wurde zwar von Politikern pflichtbewusst zur Kenntnis genommen. Das Maß der tatsächlich umgesetzten weitreichenderen Reformen war im Vergleich dazu jedoch gering.

Selbst wenn es um kleinere, überschaubare Prüfungen ging, bekam der Rechnungshof die Verärgerung zuständiger Politiker zu spüren. So beispielsweise, als das Kontrollorgan es wagte, öffentliche Förderungen für die Skiweltmeisterschaft 2013 im steirischen Schladming in Zweifel zu ziehen. Für SPÖ und ÖVP kam das im Nationalrat einer Nestbeschmutzung gleich, auf die demonstrativ mit einer insgesamt positiven Bilanz des Sportgroßereignisses geantwortet wurde.

Trotz aller Absagen Mosers war man bei ihm auch wegen einer Kandidatur bei der heurigen Bundespräsidentenwahl vorstellig geworden. Es blieb beim Nein. Bezüglich seiner Zukunft nach dem Amtsende am 30. Juni hat er sich vorerst nicht in die Karten schauen lassen. Es darf aber damit gerechnet werden, dass er seine Expertise nach diesen zwölf Jahren weiter einbringen wird.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.06.2016)

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.