AW: Unter Dr. Moser Rechnungshof von 50 Punkten im Vertrauensindex bis zum Jahr 2016 auf 42 Punkte HINUNTER katapultiert

Von:
"Info Presserat" <info@presserat.at>
An:
"'SHG Mobbing Graz'" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
Datum:
27.10.2017 13:56:47

Sehr geehrte Frau Pichler! 

Der zuständige Senat hat sich mit Ihrer unten angefügten Mitteilung befasst und beschlossen, dass hier kein Grund für die Einleitung eines Verfahrens vorliegt. Einerseits liegen keine Zahlen des Vertrauensindex für 2004 vor, und andererseits sagt die Punktezahl des Vertrauensindex auch nichts über die Platzierung aus, eine Verbesserung der Platzierung ist auch bei einem Absinken der Punktzahl durchaus möglich. 

Beste Grüße,
Edwin Ring 

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Österreichischer Presserat

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Anzeige gegen HEUTE vom 16.08.2017: Denn unter Dr. Moser Rechnungshof von 50 Punkten im Vertrauensindex bis zum Jahr 2016 auf 42 Punkte HINUNTER katapultiert

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
info@presserat.at
Datum:
18.09.2017 15:50:26
 
Wissensportal & Netzwerk zu Mobbing & psychischer Gewalt
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C, 8020 Graz
=====================================
 
Sehr geehrter Herr Mag. Ring!
 
Danke für Ihr Schreiben vom 18.08.2017.
 
Bedauerlicherweise kann ich Ihnen keine Fakten zum Vertrauensindex ab 2004 des RH senden, da der OGM sich auf beide meiner Anfragen nie gemeldet hat (ob dieser einer Antwort nicht willens oder nicht fähig ist, lässt sich von mir nicht eruieren, möglicherweise hat eine Anfrage des Presserates mehr Erfolg - siehe Anfragen am Seitenende des Registers:
Vor ca. 3 Jahren habe ich betreffend des Vertrauensindex von 2004 Informationen im Internet gesehen, diese aber leider nicht gespeichert.
Offenbar wurden alle Beiträge dazu gelöscht?
 
 
Hiermit bringe ich nochmals eine offizielle Anzeige gegen die falschen Informationen von HEUTE im Artikel
http://www.heute.at/politik/news/story/Neu-bei-Kurz--Ehemaliger-Rechungshofpraesident-55579379
ein: "Die Wahl ist auf den 61-jährigen Juristen gefallen, da Josef Moser den Rechnungshof in seinen zwölf Jahren Amtszeit (2004 bis 2016) auf Platz 1 im Vertrauensindex der Österreicher katapultiert hat."
 
Dies ist eine völlig falsche Tatsachenbehauptung, selbst wenn man "nur" das Herabsinken des Vertrauensindexes von 2012 bis 2016 hernimmt. Es wäre jedoch der Vertrauensindex beginnend ab Dr. Mosers Amtszeit ab 2004 zu eruieren, denn damit erhalten Sie - meiner Erinnerung nach - nochmals einen signifikanten Vertrauensindex-Verlust.
 
Interessanterweise wird der Vertrauensindex auch nicht auf der Website des Bundesrechnungshofes offen gelegt, es scheint eher so, als würde dieser tunlichst verschwiegen, um das Herabsinken unter Moser zu vertuschen?
Wieder einmal macht sich der Bundesrechnungshof großer Intransparenz rühmlich.
 
Selbst im RH-Jahresbericht 2016 wird dieser "eigentümlich" dokumentiert:
 
Eine gelungene Halbinformation ist auch im Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs für das Jahr 2016 zu finden.
Auf Seite 13 wird der Vertrauensindex veröffentlicht, mit der Feststellung, dass der Rechnungshof das höchste Vertrauen in der österreichischen Bevölkerung genießt.
Vornehm verschwiegen wird, dass dieses Vertrauen in der Amtszeit von Dr. Moser stark abgenommen hat, allein von 2012 bis 2016 um 8 Punkte.
 
Die Anzeige ist auch in Hinblick zu diesem Rechtssatz *) zu prüfen:
Die Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung kann auch in der Unvollständigkeit des bekanntgegebenen Sachverhalts liegen, wodurch ein falscher Eindruck erweckt wird. (T1)
 
Zusätzlich ist zu erwähnen, dass die von mir verfassten Leserbriefe allesamt insoferne zensiert wurden, als das von mir beigefügte Link in allen 4 Leserbriefen nicht eingefügt wurde (bzw. bei https// endeten).
 
Ich hoffe, dass HEUTE eine Tatsachenklarstellung diesbezüglich zu machen hat, und zeichne
 
mit hochachtungsvollen Grüßen
Eva Pichler
 
PS: Bedauerlich, wenn engagierte Bürger die Arbeit von Aufdecker-Journalisten machen müssen, weil es derer offenbar keine mehr gibt?
 
 
 

*) ABGB § 1330


(1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er berechtigt, den Ersatz zu fordern.

(2) Dies gilt auch, wenn jemand Tatsachen verbreitet, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden und deren Unwahrheit er kannte oder kennen mußte. In diesem Falle kann auch der Widerruf und die Veröffentlichung desselben verlangt werden. Für eine nicht öffentlich vorgebrachte Mitteilung, deren Unwahrheit der Mitteilende nicht kennt, haftet er nicht, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hatte.

 
 
Eine OGH-Entscheidung zu § 1330 ABGB 
  • 6 Ob 284/00h
    Entscheidungstext OGH 14.12.2000 6 Ob 284/00h
    Vgl auch; Beisatz: Die Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung kann auch in der Unvollständigkeit des bekanntgegebenen Sachverhalts liegen, wodurch ein falscher Eindruck erweckt wird (T1)
 

Rechtssatznummer

RS0031675

Geschäftszahl

4Ob391/86 (4Ob392/86); 4Ob338/87; 4Ob598/87; 4Ob48/88; 4Ob2/89; 4Ob61/89; 4Ob162/89; 4Ob169/89; 4Ob11/90; 4Ob89/90; 4Ob112/90; 4Ob135/90; 6Ob671/90; 4Ob5/91; 4Ob10/92; 4Ob84/92; 4Ob104/92; 4Ob19/93; 4Ob139/94; 6Ob1009/95; 6Ob20/95; 6Ob24/95; 4Ob2115/96z; 4Ob2364/96t; 4Ob2205/96k; 4Ob197/97t; 6Ob218/98x; 6Ob7/99v; 6Ob25/99s; 1Ob117/99h; 4Ob336/99m; 6Ob47/02h; 6Ob142/03f; 6Ob235/02f; 6Ob114/05s; 6Ob295/03f; 4Ob105/06d; 4Ob166/06z; 4Ob97/07d

Entscheidungsdatum

19.05.1987

Norm

ABGB §1330 BII    UWG §7 C

Rechtssatz

Der Begriff der "Tatsachenbehauptung" ist weit auszulegen; als Tatsachenmitteilungen gelten auch Verdächtigungen oder das Weglassen aufklärender Umstände, durch das der  Sachverhalt  so entstellt wird, dass die Äußerung geeignet ist, den Adressaten in einem wichtigen Punkt irrezuführen (ÖBl 1980,130; ÖBl 1984,130 ua).
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Beilage:

AW: Unter Dr. Moser Rechnungshof von 50 Punkten im Vertrauensindex bis zum Jahr 2016 auf 42 Punkte HINUNTER katapultiert

Von:
"Info Presserat" <info@presserat.at>
An:
"'Eva Pichler>
Datum:
18.08.2017 08:53:59

Sehr geehrte Frau Pichler! 

Vielen Dank für Ihre Mitteilung an den Presserat!

Wir werden den Fall einem unserer Beschwerdesenate vorlegen, dieser wird sich in seiner nächsten Sitzung damit befassen. Dafür ersuchen wir Sie, uns auch die Unterlagen zum Vertrauensindex zu bzw vor Amtsantritt von Dr. Moser (2004) zu übermitteln, auf den sich der Vergleich bezieht, und von dem Sie in Ihrem Schreiben angemerkt haben, dass er sich Ihres Wissens nach bei 68 befunden habe. Hierbei wäre nicht nur der Saldo, sondern auch die Platzierung des Rechnungshofs relevant.

Gerne werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten. 

Zu der weiteren, in Ihrer Mail an Herrn Kurz angeführten Kritik an Herrn Dr. Moser („rechtswidrig Akteneinsicht verwehrt, zahlreiche Bescheide rechtsungültig ausstellte“ etc) möchte ich anmerken, dass es sich hierbei offensichtlich um keine medienethische Kritik handelt und der Presserat hinsichlich dieser Kritik daher nicht tätig werden kann. 

Beste Grüße, 
Edwin Ring 

OePR_LOGO_CMYK für E-MailMag. Edwin Ring
Österreichischer Presserat
Franz-Josefs-Kai 27
1010 Wien
Tel.: +43 - (0)1 - 23 699 84 - 11
Fax: +43 - (0)1 - 23 699 84 - 99
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Unter Dr. Moser Rechnungshof von 50 Punkten im Vertrauensindex bis zum Jahr 2016 auf 42 Punkte HINUNTER katapultiert

Von:
Eva Pichler
An:
Presserat & Presseverteiler Ö, Team Kurz, Sebastian Kurz 
Datum:
17.08.2017 22:20:24

 

Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C, 8020 Graz
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Sehr geehrte Redakteurin!
Sehr geehrter Redakteur!
 
Wo sind die Aufdecker-Journalisten die aufzeigen, wie sehr der Rechnungshof seit Amtsantritt von Dr. Moser im Vertrauensindex abgestürzt ist.
 
Auszug:
Die Wahl ist auf den 61-jährigen Juristen gefallen, da Josef Moser den Rechnungshof in seinen zwölf Jahren Amtszeit (2004 bis 2016) auf Platz 1 im Vertrauensindex der Österreicher katapultiert hat.  
 
Immerhin, vom Jahr 2012 hat Dr. Moser dem Rechnungshof von 50 Punkten im Vertrauensindex bis zum Jahr 2016 auf 42 Punkte hinunter katapultiert.
 
 
Die Bevölkerung sollte über solcherart Lügenmärchen aufgeklärt werden!
 
Mit der Bitte um Mithilfe,
hochachtungsvoll
Eva Pichler 
Gesendet: Donnerstag, 17. August 2017 um 21:26 Uhr
Von: Eva Pichler
An: team@sebastian-kurz.at, office@sebastian-kurz.at, sebastian.kurz@sebastian-kurz.at
Betreff: Aw: Unsere Kandidaten
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C, 8020 Graz
============================
 
Sehr geehrter Herr Kurz!  
Sehr geehrtes Team Kurz!
 
Einen Wahlkandidaten mit unrichtigen Fakten medial zu präsentieren, wirft ein einschlägiges Bild auf Sie, Herr Kurz.
 
Ich darf Sie informieren:
 
der Heute-Bericht zeigt den "Qualitätsjournalismus"
Auszug:
Die Wahl ist auf den 61-jährigen Juristen gefallen, da Josef Moser den Rechnungshof in seinen zwölf Jahren Amtszeit (2004 bis 2016) auf Platz 1 im Vertrauensindex der Österreicher katapultiert hat.
 
Bedauerlicherweise drucken die Medien dieses Vertrauensindex-Märchen auch noch großflächig.
 
Wo sind die Aufdecker-Journalisten die aufzeigen, wie sehr der Rechnungshof seit Amtsantritt von Dr. Moser im Vertrauensindex abgestürzt ist.

Wie viele Punkte hatte der Rechnungshof im Vertrauensindex im Jahr 2004 (bei Amtsantritt Dr. Moser - meines Wissens war dieser damals bei 68! Punkten) und im Jahr 2016?
 
Immerhin, vom Jahr 2012 hat Dr. Moser dem Rechnungshof von 50 Punkten im Vertrauensindex bis zum Jahr 2016 auf 42 Punkte hinunter katapultiert.
 
Zudem darf ich Sie darüber informieren, dass Dr. Moser rechtswidrig Akteneinsicht verwehrt, zahlreiche Bescheide rechtsungültig ausstellte, und einen BESTEN PRÜFER im Rechnungshof in seiner Präsidentschaft VOM PRÜFDIENST ABZOG (weil dieser vlt. die "falsche" Korruption aufgedeckt hat?). Weiters einen jungen Bewerber, der noch nicht einmal die RH-Grundausbildung hatte, einem langjährigsten Prüfer vorgezogen hat, indem der junge Bewerber ohne RH-Erfahrung punktemäßig in allem besser war als der langjährigste beste Prüfer:
 
 
Zu Ihrer Information:

"zu 2.) Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg

Meine Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg durch die unsachliche Bewertung meiner Bewerbung ist so offensichtlich, dass man diese mE nur gegen besseres Wissen bestreiten kann. Es ist ein offenes Geheimnis, dass meist schon vor einer Ausschreibung feststeht, wer die ausgeschriebene Funktion erhalten soll. Und Begutachtungskommissionen oft dazu eingerichtet werden, um eine vorher gefällte Entscheidung 'objektiv' zu begründen. ff...

Auf die Statistenrolle der Personalvertreter habe ich bereits hingewiesen. Als Mitglieder der Begutachtungskommission sind diese zwar weisungsfrei und formal unabhängig, hinsichtlich ihrer weiteren Karriere sind sie aber materiell sehr abhängig. 

Die Begutachtungskommission hat es mE unterlassen einen qualitativen Vergleich der durchgeführten Gebarungsprüfungen der Bewerber anzustellen. Ein solcher Vergleich hätte ergeben, dass ich allein mit meiner Prüfung 'Opferschutz' ein höheres Einsparungspotential (170 Mill Euro jährlich, ein Vielfaches meiner Lebensverdienstsumme) aufgezeigt habe als die ganze Abteilung 2A2 - Justiz und Inneres in zahlreichen Prüfungen. 

Die Bewertung der Begutachtungskommission unter dem Vorsitz der SChefin Dr. X brachte nach meinen Informationen gemäß den Punkten der Ausschreibung folgendes Ergebnis:   

Punktebewertung

Beschwerdeführer

   Mag. L.

1. Berufserfahrung usw

  1

     3

2. Praktische Prüferfahrung, Eignung zur Menschenführung usw.

  1   

     3

3. Strategisches Denken usw

  1

     3

4. Qualitätssicherung

  1

     3

5. Ressourcensteuerung

  1

     3

6. Redaktionelle Fähigkeiten

  1

     3

 
 
Siehe auch:

Die Nationalratspräsidentin Doris Bures (und fast allen NR-Abg.) wurden über die "Gebaren" im Rechnungshof unter Moser informiert - eine Antwort habe ich nie erhalten. Siehe Schreiben von Juni 2016:

🔴 RH-Sumpf nach Moser? -u. a. Nichterkennen von Rechtswidrigkeiten durch Moser
    und SektionsChefin B.

Bedauerlich, dass SIE FAKTEN (signifikanter Vertrauensindexverlust unter Moser) medial wissentlich darstellen lassen, als hätte Moser diesen auf Platz 1 katapultiert. (!)
 
Ich ersuche um Richtigstellung in den Medien.
 
Hochachtungsvoll
Eva Pichler 

OGM schweigt sich aus

Das Team von OGM - OGM wurde 1976 in Wien von Wolfgang Bachmayer gegründet.

 

Das OGM-Team besteht aus 12 qualifizierten Fachkräften, das von 25 freelance-Experten und rund 150 mehrsprachigen Interviewern unterstützt wird.

Quelle: http://www.ogm.at/ueber-ogm/team/

 

Dennoch ist OGM einer Antwort nicht fähig - oder willens. (?) - eine solche ist trotz Urgenz nicht bei eingetroffen.

 

Urgenz zu 1.  Anfrage zu Vertrauensindex Bundesrechnungshof Wien

Von:
Eva Pichler
An:
bachmayer@ogm.at, cvrtila@ogm.at, reichmann@ogm.at, hager@ogm.at, banfield-mumb@ogm.at, meijer@ogm.at, office@ogm.at
Datum:
02.09.2017 00:46:01
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C, 8020 Graz
============================
 
Sehr geehrtes Team von OGM!
 
Bedauerlicherweise habe ich auf meine Anfrage vom 18.08.2017 bis dato keine Antwort bzw. Information erhalten.
 
Ich bitte freundlich um Zusendung der Vertrauensindex-Werte des Bundesrechnungshof von 2004 - 2016.
 
Hochachtungsvoll,
Eva Pichler
 
Beilage:
Mein 1. Schreiben vom 18.08.2017
__________________________________________________________________________________

 

 

1. Anfrage zu Vertrauensindex Bundesrechnungshof Wien

Von:
Eva Pichler
An:
bachmayer@ogm.at, cvrtila@ogm.at, reichmann@ogm.at, hager@ogm.at, banfield-mumb@ogm.at, meijer@ogm.at
Datum:
18.08.2017 21:55:31
 
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C, 8020 Graz
============================
 
AN OMG
 
Sehr geehrtes Team von OMG!
 
Darf ich freundlich um Auskunft ersuchen, wie hoch der Vertrauensindex im Jahr 2004 beim Bundesrechnungshof Wien gewesen ist, sowie in den Jahren danach?
 
Bedauerlicherweise weist gerade der Bundesrechnungshier hier KEINE Transparenz auf - auf Suche "Vertrauensindex" werden beim Bundesrechnungshof lediglich 5 Einträge angezeigt (siehe Anhang).
 
Im Voraus allerbesten Dank,
 
hochachtungsvoll
Eva Pichler  

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.