Feedback & Rückmeldungen zur PVA - Gutachtern - Abschaffung befristete Pension in Ö

Siehe auch Register

 

Abschaffung befristete Pension in Ö: Was bringt es in Summe effektiv?

 

Neue Pensionsregelung: Fast alle zahlen drauf

 

PVA - Tipps zur Begutachtung

 

Beschwerden PVA: Erfahrungsberichte gesucht

 

Neuregelung: AUS nach 12 Monaten

 

PVA: Aktion gegen Frühpension....

 

PVA: Presse und Links (abseits der glänzenden Fassade)

PVA: DO.A. Pensionsantragszwang (!)   Fit2work-Partner GKK, AUVA & PVA zwingen eigene SV-Mitarbeiter nach 4 Mon. durchgehendem Krankenstand zum Pensionsantrag!

 

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Kommentare: 1
  • #1

    R.F. (Freitag, 27 November 2015 13:44)

    Chronisch Krank in Österreich
    Die Zeitung "Standard" betrachtete in ihrem Artikel vom 25.11.2015
    "Die Rückkehr aus der Invalidität gelingt fast nie"
    (http://derstandard.at/2000026349174/Die-Rueckkehr-aus-der-Invaliditaet-gelingt-fast-nie?ref=nl)
    die statische Seite der gesetzlichen Änderungen welche mit Beginn
    1.1.2014 zur Schönung der Pensionsstatistik auf Kosten chronisch
    Kranker Menschen in Österreich eingeführt wurden.
    Was bedeutet das aber jetzt für den Betroffenen, der aufgrund seiner
    Erkrankung nicht mehr arbeiten gehen kann aber jetzt keine Pension
    erhalten darf?:

    Dazu ein (reales) Fallbeispiel:
    Herr R. (Name der Redaktion bekannt) erkrankte schwer im Herbst 2008.
    Er hatte neben einer Reihe von Untersuchungen und Behandlungen 2
    stationäre Spitalsaufenthalte im Jahr 2009 und 2 Rehabaufenthalte
    2010.
    Eine wirkliche Besserung konnte nicht erreicht werden.
    Er wurde gezwungen die Berufsunfähigkeitspension zu beantragen.
    Das erste Mal wurde der Antrag abgelehnt da er auf Rehab war und nicht
    zur Verhandlung beim ASG kommen konnte. Der 2. Antrag wurde abgelehnt
    weil zwischen der Ablehnung des ersten Antrages und des 2. Antrages
    noch kein Jahr verstrichen ist.
    Herr R in der Zwischenzeit wegen anderer Beschwerden mittlerweile vom
    Bundessozialamt als Behindert eingestuft bekommt mit dem 3. Antrag im
    Sommer 2011die Berufsunfähigkeitspension wegen seiner chronischen
    Erkrankung befristet zuerkannt.
    Der Kampf geht jedoch weiter da das Gesetz geändert wird. Wenn junge
    Menschen schon in Pension sind schaut das halt schlecht in der
    Statistik aus.
    Damit kommt Herr R weiterhin chronisch krank in eine Maßnahme der
    örtlichen Gebietskrankenkasse dem sogenannten "Case Management" im
    Rahmen der sogenannten "medizinischen Rehabilitation (im Gegensatz zur
    "beruflichen Rehabilitation" wie man in diesem Bereich das AMS nennt).
    Herr R. reicht Klage ein um dennoch eine Verlängerung der
    Berufsunfähigkeitspension zu erreichen. Mit anderen Worten stellt er
    sich gegen den Ettikettenschwindel des Systems und gegen das System
    auch um nicht dauern der Spielball zu sein sondern irgendwo eine
    Sicherheit zu bekommen.
    Das ASG kann sich jedoch der politischen Vorgabe nicht entziehen.
    Es werden 7 (!) Gutachter bestellt. Obwohl es Namhafte erfahrene
    Spezialisten auf ihren Gebieten sind geht keiner der Gutachter auf
    die bekannten Erkrankungen oder auch auf die anerkannte Behinderung
    ein. Stattdessen erstellt ein Universitätsprofessor der 2 Fachgebiete
    hat 2 Gutachten obwohl er in dem einen der beiden keine eigenen
    Untersuchungen anstellt, nicht seinen Kollegen und deren Befunden
    vertraut und merkt nur lapidar an sich nicht mehr auszukennen.
    Selbiger gibt in diesem "Gutachten" nicht einmal an was er zu
    untersuchen hätte, was der Gutachtensauftrag denn wäre.
    Andere Gutachter sind um nichts besser: Einer ist nicht in der Lage
    das Alter des Patienten auszurechnen und irrt sich um nicht weniger
    als 8 Jahre.
    Der Internist scheint nicht in der Lage zu sein eine Laborbefund zu
    interpretieren und meint ein 2 1/2 fach überhöhter Wert wäre normal
    und der Blutdruck der medikamentös eingestellt wird sei ebenso normal.
    Der Prozeß wird 2x vertagt dabei werden Monate später Nachbesserungen
    der Gutachter aus der Erinnerung (!) gemacht und die Gutachter wollen
    den Betroffenen als gesund auf den Arbeitsmarkt schcken indem sie
    Vorgutachten, Befunde, Spitalsdiagnosen, und selbst Einschätzungen
    der Ärzte der GKK und der PVA sowie des Sozialamtes ignorieren.
    Das Verfahren läuft weiter, Herr R muß mangels Gelder alleine ohne
    Anwalt für sein Recht kämpfen Er ist bereit notfalls auch den
    Instanzenweg zu gehen denn diese offensichtliche schon zur Schau
    gestellte Vernachlässigung der Sorgfalt - diese Mängel können nicht
    mehr mit Schlamperei erklärt werden - zeigen deutlich in welcher
    Zwickmühle das Gericht ist.
    Der politische Druck ist enorm hoch und somit wird "auf Zeit gespielt"
    - mit anderen Worten solange die Gutachten eine solche Pharse
    darstellen und somit leicht zu entkräften sind wird kein Urteil
    gefällt sondern vertagt in der Hoffnung der Patient zieht seine Klage
    zurück weil er dieser nervlichen Belastung bei der angeschlagenen
    Gesundheit nicht standhält.
    Was stellt er sich auch gegen das System - notfalls muß man dann doch
    gegen ihn urteilen denn wenn das Schule macht, kann man die Statistik
    nicht mehr schönen.

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.