www.ohne-maulkorb.org


Das Quadrilemma

Ein Di-lemma ist definiert als das Problem,
zwischen zwei Stühlen zu sitzen.
Ein Quadri-lemma istdie Kunst,
gleichzeitig auf 4 Kirchtürmen zu balancieren.


Das Balancieren, das ist die Lieblingsdomäne des weisen Lehrmeisters Nasreddin. Waren es in alter Zeit Gleichnisse von Eseln und Reitern, geht es in unserer Zeit um Naturschutz, um Bauländer und deren Nutznießer, und um querulatorische Subjekte, die da im wahrsten Sinne des Wortes im Weg sind.

Diese Geschichte ist als Rätsel in vier Teilen aufgebaut, lesen Sie aufmerksam, lesen Sie die Protokolle
(*) und denken Sie vor Allem zwischen den Zeilen.



Erster Kirchturm 

Das HPV/R war über 25 Jahre lang eine anerkannte Therapie und wurde vom Land Steiermark für behinderte Kinder und Erwachsene bezahlt oder zumindest bezuschußt.
Am 6.5. 2009 wurde ohne Vorankündigung, völlig überraschend und ohne wie üblich vorher von Fachleuten Beratungen einzuholen wie z.B. durch das IHP-Team, die staatliche  Oberinstanz zur Bewilligung von Therapien, einfach nur eine Kundmachung ins Internet gestellt. Darin stand zu lesen,  daß laut Verordnung vom 30.März 2009 das HPV/R von der Liste der vom Land Steiermark anerkannten Therapien gestrichen wurde. Ganz leise und unauffällig, kein Aufsehen, die Patienten merken so etwas ohnehin erst langsam und zeitverzögert, wenn sie ihre Jahresbescheide verlängern wollen.
Die Eltern, die Vertreter des Kuratoriums für therapeutisches Reiten und Vertreter des IHP Teams intervenierten bei allen Behörden und Parteien dagegen, keiner konnte (oder wollte ?)  wirklich sagen, warum diese Verordnung  plötzlich da war, alle stellten aber einhellig fest, daß es nicht an den Kosten liegen konnte, auch war damals das Sparpaket noch nicht erfunden, Rot und Schwarz noch nicht brüderlich vereint. 
Die Behauptung, daß es sich nicht um eine medizinisch anerkannte Therapie handelt ist ebenfalls nicht schlüssig, weil 
1.  was war es dann die 25 Jahre davor ? und 
2.  wird diese Leistung nach wie vor von einigen Pflichtkassen wie z.B. der BVA und KFA 
(kein Scherz, das ist die Kasse der Magistratsbeamten ...) bezahlt.

Die "Kleine Zeitung" und auch andere Medien berichteten nichts über diese von der roten Reichshälfte verordnete "Heldentat" . Normalerweise würde denen bei so einem Leckerbissen doch der Speichel aus den Zeilen triefen.
Das machte die Eltern stutzig und einige begannen zu recherchieren. Die Hinweise führten zu der Erkenntnis, daß das HPV/R der Haupteinahmezweig für das Projekt "Reittherapiezentrum Schloss Reintal" war. Das machte den Elternverein noch stutziger.



Zweiter Kirchturm

Der Hinweis :
Am 30.7.2009 fand eine Besprechung bei Herrn Bürgermeister Mag. Nagl statt (siehe Protokoll und 1. Eingabe bei der Antikorruptions-Staatsanwaltschaft), bei der es zu der spontanen  Aussage von Bürgermeister Mag. Nagl kam: "die Fr. Dr. Zidek ist in ein böses Räderwerk geraten....." und dann fragte er sich und seinen Büroleiter Dr. Stepantschitz "wie denn der lange Arm des Harter Bürgermeisters bis in das Büro Flecker reicht" und wie es scheint, war es den Herren also bekannt, was da läuft. Das machte die Eltern noch stutziger, Einige wußten ja auch bereits von diversen "Ungereimtheiten" und "Hindernissen" um die Errichtung des Therapiezentrums für ihre Kinder.

Die mögliche Erklärung:
Bei der Gerichtsverhandlung  GBG gegen Dr. Zidek am 6.9.2012 waren auch einige Elternvertreterinnen als ProzessbeobachterInnen anwesend und lauschten  aufmerksam den Ausführungen der Herren Geschäftsführer der GBG,  den Herren Mag. Hirner und Bernd Weiss. Seitdem wissen sie und auch die anderen Zuhörer, wie der lange rotärmelige Arm aussieht und warum er im Mai 2009 tätig werden mußte:
Der Herr GBG Geschäftsführer Weiß tat das, was er  bei Gericht als seine Funktion in der GBG erklärt hat : "meine Aufgabe ist es,  den guten Kontakt der GBG zur SPÖ zu halten" 

Und da drängen sich folgende Verknüpfungsmöglichkeiten auf : 
- Der Bürgermeister von Hart bei Graz, Herr Gerhard Payer /SPÖ 
- Der Geschäftsführer der GBG Herr Bernd  Weiß, vorher SPÖ Graz Clubobmann 
- Der Gesundheits-Landesrat  Flecker/SPÖ
- Frau Mag. Barbara Pitner, Leiterin der FA/11A, 
- Verordnung HPV/R und die Weisung "die Zidek ist in Konkurs zu treiben",
 (siehe Aussagen von Frau Dr. Buchbauer und anderen laut Protokoll). 


Dritter Kirchturm

Der Hinweis :
Ein "Reit und Therapiezentrum" macht hauptsächlich was? 
Der für den Abschluss des Leasingvertrages von der Stadt Graz geforderte und eingehend geprüfte Businessplan zeigte Reiten, Therapie und Reittherapie als Haupteinnahmezweig und Lebensnerv für den Betrieb des Therapiezentrums . 

Die mögliche Erklärung :
- Keine Therapie
- keine Einnahmen
- Keine Zahlungsfähigkeit 
- Treffer - versenkt - Ziel erreicht.

Aus zwei wird drei. Drei Kirchtürme für zwei Füße, das schafft Bewegung, eine logistische Herausforderung für alle Beteiligten.


Vierter Kirchturm 

Das ist eine ganz gefinkelte Geschichte und bringt noch mehr Personen und Fakten ins traurige Spiel. Die Verwirrung wird fast perfekt. Fast nur deshalb, weil der Anwalt der GBG, Herr Dr. Lippitsch  bei der Gerichtsverhandlung  im September 2012 vor allen ZuhörerInnen mehrere interessante Aussagen macht:
Die Hinweise :
Die GBG lehnt das Vergleichsangebot von Frau Dr. Zidek aus folgenden 3 Gründen ab. 

  • Weil "Der gebotene Kaufpreis zu niedrig ist" (das führt weiter zu dem äußerst interessanten Punkt "Gutachten und Immobilienverkäufe der Stadt Graz")

  • Weil Herr Dr. Hermann Pucher, der Steuerberater und Vertraute der Frau Dr. Zidek, der Wirtschaftsfachmann, der den obenerwähnten Businessplan für den Vertrag errichtet hatte, der die Kaufverhandlungen geführt hatte,  eine folgenschwere Aussage über seine Mandantin getätigt haben soll. Er hat dem Anwalt der GBG, also dem Prozessgegner seiner eigenen Mandantin hinter dem Rücken seiner Mandantin und (natürlich) ohne Wissen seiner Mandantin Auskunft über die finanzielle Situation seiner Mandantin gegeben. Diese Auskunft begünstigte den Prozessgegner GBG und verletzte den außerdem den Vertrauensgrundsatz und die Schweigepflicht.

  • "Weil von Frau Dr. Zidek noch dazu gefordert wurde, das Areal unter Naturschutz zu stellen". Die Aussage, daß es ein Vergleichshindernis sei, daß die Käuferin das Areal das sie zu kaufen gedenkt, unter Naturschutz stellen will, wirft noch mehr Fragen auf und führt direkt zu den Fällen : "Zeugenaussagen des Grazer Bürgermeisters" und "Naturschutz - ein Spielball der Mächte"


Diese 3 Aussagen des GBG-Anwaltes sind die reinste Fundgrube

Hier die möglichen Erklärungen : 

  • Differenz in der Bewertung des Kaufpreises :Der von Frau Dr. Zidek gebotene Kaufpreis entspricht dem Ergebnis von zwei unabhängigen Schätzgutachten. Die Stadt Graz aber bezieht sich auf ein Schätzgutachten, das als Basis für den Verkaufspreis derselben Immobilie im Jahr 2002 von der Stadt Graz an die GBG angesetzt wurde. In diesem Gutachten findet sich eine Besonderheit : Wiesen und Waldflächen im Landschaftsschutzgebiet wurden als Bauland und Bauerwartungsland bewertet. Der Preis liegt dadurch deutlich höher. Um das zu verstehen, sollten Sie die Geschichte über die Immobilienverkäufe der Stadt Graz an die GBG, ihre eigene GmbH lesen. Da kann man lernen, wie Rechnen geht.

  • Verschwiegenheitspflicht von Steuerberatern und Wirtschaftstreuhändern. Da kann es wohl keinen Zweifel geben. Interessant ist aber doch ein Detail:Herr Dr. Hermann Pucher ist (oder besser war bis zu diesem Ereignis) der Steuerberater von Frau Dr. Zidek. Aber er ist auch der Steuerberater von Herrn Bürgermeister Mag. Siegfried Nagl und von der Landes-ÖVP. Und wenige Monate nach seinen Zeugenaussagen bei dieser Gerichtsverhandlung konnte man in der Zeitung lesen, daß er zum Aufsichtsratsvorsitzenden der Holding Graz ernannt wurde. Es gilt natürlich die Zufallsvermutung.

  • Naturschutz als Hindernis. Wo ist da das Problem fragt man sich, Die Stadt Graz müßte doch froh sein, ein Areal unter  Naturschutz zu stellen und auch noch einen Käufer dafür zu haben?Die Erklärung kommt von der Grünen Gemeinderätin der betroffenen Gemeinde Hart bei Graz, Frau Mag. Ott :bereits 2001 wurde mit Steuergeldern der Bürger von Hart aber ohne Wissen der Bürger von Hart, ohne Bauakt und ohne Genehmigung vom Landschaftsschutz ein Bachübergang in 7m Breite auf dem Nachbargrundstück  gebaut. Und laut Aussagen des Bürgermeisters von Hart in seinem Amtsblatt sei ihm von der GBG die Abtretung eines Grundstücksstreifens an die Gemeinde zugesichert worden. Benötigt werden Brücke und Weg als  Aufschließungstrasse für ein Bauvorhaben der Nachbarin, Frau Dr. Giessauf auf ihrem sonnigen Wiesenhang. Dieser Übergang und die Wege-Zusage wurde im Leasingvertrag mit der Doktorin aber "vergessen", wofür auch, können Therapiepferde denn lesen? Der lästige Naturschutzantrag der noch lästigeren Grünen Gemeinderätin und des förderabhängigen Naturschutzbundes wird auf Weisung schubladisiert, im Dezember 2009 das Areal schon mal vorsorglich durch die GBG parzelliert, bei URBAN-plus um Förderungen für Stadtentwicklung angesucht und die Doktorin mit Prozessen beschäftigt.Das zeitliche Zusammentreffen von diesen Vorgängen mit den Mordanschlägen, den Attentaten gegen die Tiere und den Einbruchsversuchen ist natürlich mehr als zufällig. Schon fast romanhaft erscheint dann noch die Tatsache, daß die Attentate gegen die Tiere 10 Tage nach einer Verhandlung mit Lokalaugenschein am Grundstück ihren Anfang nahmen und genau diese Pferde betroffen waren, die im Protokoll beschrieben sind. Volles Programm.Näheres über dieses Thema lesen Sie bitte in den Protokollen der Kriminalpolizei und in dem Absatz : "Naturschutz, ein Spielball der Mächte"


Der Mensch denkt, und Gott lenkt
Und diesmal lenkt er die Geschicke der handelnden Personen durch viele Abenteuer, durch Spiegelkabinette der Seele, entlang steiler Klippen aus gegenseitigen Abhängigkeiten und Verbindlichkeiten. 

Und nocheinmal lenkt ER die Geschicke in eine unerwartete Richtung : 
Im Oktober 2013 gab es eine Spende vom Team Stronach für den Elternverein. 
Zweck : Übernahme der Kosten für eine anwaltliche Vertretung der Eltern und Therapeuten. Der Anwalt hat bereits eine Anfrage an die Antikorruptions-Staatsanwaltschaft gerichtet.  Jetzt wird nachgebohrt, nach 3 Jahren Abliegezeit müßte der Akt ja jetzt reif für eine Bearbeitung sein.





350 betroffene Familien, Freunde und Verwandte und Sie, liebe
LeserInnen beobachten genau, was sich da tut. 



Verknüpfungen die mit  markiert wurden, sind pdf-Dateien. 
Sie können diese auch downloaden (Z.B. über: "rechte Maustaste" -> "Kontextmenü" -> "Datei speichern unter").

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.