Beantwortung  der Armutskonferenz 10 09 2015


Re: Ein freiw. Verzicht auf Mindestsicherungsbezug dürfte mEn KEINEN Nachteil bei Krankenversicherung und Sozialcard haben!

Von:
"Die Armutskonferenz" <office@armutskonferenz.at>
An:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
Datum:
10.09.2015 09:50:59
Sehr geehrte Frau Pichler

Wir versuchen Ihre Fragen zu beantworten, bzw. tun sich Fragen für uns auf. 

Ja, bzgl. Krankenversicherung ist uns bekannt, dass ein Einbezug in die gesetzliche KV nur besteht, wenn gleichzeitig Leistungen der BMS bezogen werden - das ist im Gesetz so geregelt, seit es es gibt. 

Das ist u.a. mit Blick auf fehlende Soforthilfe problematisch. Nicht klar ist uns aber die dargestellte Situation:, wie jemand auf BMS verzichten kann, der auch via BMS in die KV einbezogen wird - das heißt, dass auch keine anderen Leistungen bezogen werden, die mit KV-Einbezug verbunden wären (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, ...).

Es sind also keine AufstockerInnen (Menschen, die eigenes Einkommen haben, die aber unter den vorgeschriebenen Limit, somit Anspruch auf Aufstockung zum max. Höhe der Mindestsicherung haben) , von denen da die Rede ist, sondern VollbezieherInnen - wovon sollen die dann  Miete zahlen etc.? Wie können es sich diese Personen "leisten", auf BMS zu verzichten?

Aktuell finden die Verhandlungen zur Überarbeitung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung statt. Dass die Krankenversicherung unabhängig von der BMS bezogen werden kann ist eine unserer Forderungen.

Bzgl. Socialcard: das ist vermutlich im Sinne der Verwaltungsvereinfachung so geregelt, dass sich die Sozialcard an den Bezug von BMS knüpft. Diesbezüglich am besten Kontaktaufnahme mit 
http://www.kpoe-graz.at/sprechstunde-stadtraetin-elke-kahr.phtml

wir hoffen Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.

mit freundlichen Grüßen

Eugen Bierling-Wagner
Koordination Die Armutskonferenz


office@armutskonferenz.at 
www.armutskonferenz.at 
Tel: +43-1-402 69 44-12 
Fax: +43-1-402 69 44-19 
Herklotzgasse 21/3, 1150 Wien, Austria 

Vereinsregisterauszug: ZI.:012358276

Anfrage an www.armutskonferenz.at

 

Ein freiw. Verzicht auf Mindestsicherungsbezug dürfte mEn KEINEN Nachteil bei Krankenversicherung und Sozialcard haben!

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
office@armutskonferenz.at
Datum:
08.09.2015 23:33:16
 
Betreff: Ein freiw. Verzicht auf Mindestsicherungsbezug dürfte mEn KEINEN Nachteil bei Krankenversicherung und Sozialcard haben!
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
==============================================

 
Sehr geehrte Damen und Herren!
Sehr geschätztes Armutsnetzwerk!
 
Mir ist eine massive Benachteiligung von verarmten Menschen bekannt geworden:
Der FREIWILLIGE VERZICHT auf Bezug der Mindestsicherung lässt Menschen die GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG verlieren (in Graz sogar zusätzlich die SOZIALCARD!).

 
Siehe auch diesbezügliche nochmalige Anfrage an Mag. Wippel - Leiter Sozialamt Graz:

 
Inwieweit setzt sich das Armutsnetzwerk dafür ein, dass der freiwillige Verzicht auf Mindestsicherungsbezug nicht den Verlust der gesetzlichen Krankenversicherung zur Folge hat? 
 
Mit der geschätzten Bitte um Information bzw. um Bekanntgabe von Ansprechpartnern, die an dieser Sachlage mitarbeiten möchten bzw. sich einbringen möchten,
 
zeichne ich 
 
mit achtungsvollen und besten Grüßen,
Eva Pichler
_______________________________________
Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.