Richterwechsel wenige Tage vor Zwangsräumung erfolgt!

Laut Information von Frau Ulrike Lerch ist seit kurzen Tagen eine neue Richterin zuständig.

Zuvor war es Frau Richterin Mag. Karin Erlach LL.M., jetzt plötzlich ist es Frau Mag. Albegger.

Wieso kommt es kurz vor der gerichtlichen Zwangsräumung zu einem Richterwechsel?

Siehe Anfrage  an die Richterin Frau Mag. Albegger:


Ulrike Lerch, Entenplatz 9, 8020 Graz

 

An das

BG Graz West
Grieskai 88
8020 Graz


16 E 37/15 y Familie Lerch vs. DI Dr. Peter Benda

 

Sehr geehrte Frau Richterin Mag. Albegger!

 

Seit wenigen Tagen ist mir bekannt, dass nicht mehr Richterin Mag. Karin Erlach LL.M. für das Verfahren zuständig ist, sondern Sie. Es ist für mich verwunderlich, dass wenige Tage vor dem gerichtlich bewilligten Räumungstermin ein Richterwechsel stattfand.

 

Laut Auskunft eines Gerichtsbediensteten haben die Kläger interveniert und den Richterwechsel beantragt, der offenbar auch durchgeführt wurde.

 

Ich ersuche daher um genaue Schilderung der Intervention der klagenden Partei sowie um Bekanntgabe, warum der Richterwechsel durchgeführt wurde.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

 

Ulrike Lerch

 

Kopie:
Dr. Christine Katter

Gerhard Schmidt

https://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484853f60f1650140a1176cea0609.de.html
Mag. Ulrike Worm
Mag. Elisabeth Radl

https://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484853f60f1650140a11929bf0636.de.html
Mag. Dr. Zauhar zur Information
Richterin Mag. Karin Erlach LL.M.
Richter Mag. Samitz
Justizombudsstelle

https://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484853f60f1650140a11929bf0636.de.html
ATV
Schauplatz Gericht
Selbsthilfegruppe Mobbing Graz



 

Fw: Richterwechsel Verfahren 16 E 37/15 y Lerch vs. DI Dr. Peter Benda

Von:
"Ulrike Lerch" <ulrike.lerch@gmx.at>
An:
justizombudsstelle.graz@justiz.gv.at
Datum:
28.09.2015 16:56:47
Ulrike Lerch, Entenplatz 9, 8020 Graz
========================
 
Sehr geehrte Justizombudsstelle Graz!
 
Mit der Bitte um dringende Klärung!
 
Hochachtungsvoll
 
Ulrike Lerch

Beilage:
 
Gesendet: Montag, 28. September 2015 um 16:23 Uhr
Von: "Ulrike Lerch" <ulrike.lerch@gmx.at>
An: dagmar.albegger@justiz.gv.at
Cc: christine.katter@justiz.gv.at, gerhard.schmidt@justiz.gv.at, ulrike.worm@justiz.gv.at, elisabeth.radl@justiz.gv.at, office@fkfp.at, karin.erlach@justiz.gv.at, "LG Graz Hannes Samitz Mag." <hannes.samitz@justiz.gv.at>, "SHG Mobbing Graz Eva Pichler" <shg-mobbing-graz@gmx.at>

Betreff: Richterwechsel verfahren 16 E 37/15 y Lerch vs. DI Dr. Peter Benda
Ulrike Lerch, Entenplatz 9, 8020 Graz
========================
 
Sehr geehrte Frau Richterin Mag. Albegger!
 
Mit der Bitte um Kenntnisnahme des Schreibens sowie um Ihre geschätzte schriftliche Stellungnahme zeichne ich
 
mit vorzüglicher Hochachtung
Ulrike Lerch
 
Beilage:
Schreiben vom 28.09.2015 (erging zusätzlich an Einlaufstelle BG Graz West am 28.09.2015)

16 E 37/15 y Familie Lerch vs. DI Dr. Peter Benda - Richterwechsel | V. a. Rechtsbeugung Mag. Beatrix Schurz-Mörth

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
wolfgang.redtenbacher@justiz.gv.at, justizombudsstelle.graz@justiz.gv.at
CC:
dagmar.albegger@justiz.gv.at, gerhard.schmidt@justiz.gv.at, ulrike.worm@justiz.gv.at, elisabeth.radl@justiz.gv.at, office@fkfp.at, karin.erlach@justiz.gv.at, hannes.samitz@justiz.gv.at, christine.katter@justiz.gv.at, sigrid.claassen@justiz.gv.at, "RA Rupert Wolff Dr. Ö RAK-Tag Wien" <wolff@oerak.at>, "RA Mag.a Draxler Gudrun Graz" <office@drsr.at>, medienstelle.ressort@justiz.gv.at, wolfgang.brandstetter@justiz.gv.at, post@bmj.gv.at, rupert.wolff@wwwolf.at, gabriele.krenn@rakstmk.at, office@rakstmk.at, manfred.scaria@justiz.gv.at, andreas.haidacher@justiz.gv.at, hermann.scharler@justiz.gv.at

Datum:
05.11.2015 15:22:07
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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16 E 37/15 y Familie Lerch vs. DI Dr. Peter Benda
 
Sehr geehrte Justizombudsstelle!
Sehr geehrter Herr Mag. Redtenbacher!
 
Am 28.09.2015, einen Tag vor der Zwangsdelogierung  waren Frau Ulrike Lerch und ich am frühen Nachmittag im BG Graz West, da Frau Lerch das psychiatrische Gutachten der beiden alten Personen, Ernst und Hermine Lerch an die Richterin Frau Mag. Albegger abgeben wollten. Von der Dame, die am Eingang die Personen wegen der Gegenstände überprüft, wurde uns gesagt, dass es KEINE Richterin dieses Namens im BG Graz West gibt, wir müssen wohl im falschen Gericht sein, sie kennt alle Richter, die hier arbeiten, und diese ist sicherlich nicht im Haus tätig. Daraufhin rief Frau U. Lerch ihre Rechtsvertretung an, diese bestätigte, dass bereits IN DER VORWOCHE ein Schreiben von Richterin Mag. Albegger an ihn ergangen sei, und wir mit sicherlich "am richtigen Gericht" sind.
Darauf ließ die Dame am Eingang von einem Justizbeamten prüfen, ob dies stimmen kann, dieser beauskunftete nach kurzer Recherche, dass Frau Richterin Mag. Albegger (die das Schreiben von Frau Ulrike Lerch nicht beantwortete bisher) DEN ERSTEN TAG HEUTE, Montag, 28.09.2015 im Gericht BG Graz West tätig ist. 
Da Frau Ulrike Lerch von einem Gerichtsbediensteten darauf hingewiesen wurde, dass die KLÄGER (DI Dr. Peter Benda, Anwalt Dr. Franz Unterasinger) den Richterwechsel gewünscht, beantragt und initiiert haben, und die Richterin Mag. Albegger offenbar den Fall schon VOR TÄTIGKEIT am BG West übernahm (ihr Schreiben an Mag. Dr. Zauhar bestätigt, dass sie bereits VOR Arbeitsantritt im BG West in dieser Causa), sind wir eher geneigt, der Auskunft des Gerichtsbediensteten Glauben zu schenken, denn Frau Ulrike Lerch beauskunftete,  dass die Kläger die Änderung auf die neue Richterin veranlasst haben.
 
Auch, dass die Rechtsanwaltskammer Graz ganz offensichtlich die schikanöse Rechtsausübung von DI Dr. Peter Benda  (nebst schwerste anderer Verfehlungen von DI Dr. Peter Benda, die allesamt dokumentiert an die RAK Stmk. gingen) deckt - wie sonst kann es sein, dass die RAK Stmk. bei einem Rechtsanwalt, gegen den zudem seit Monaten wegen § 107a StGB Beharrliche Verfolgung gegen Frau Ulrike Lerch ermittelt wird - kein standeswidriges Verhalten gefunden wird, scheint keine rechtsstaatliche Grundlage zu haben.
Wenn Rechtsanwaltskammern anwaltlich konstatierte schikanöse Rechtsausübung decken, kann mEn keine Rede mehr von "Rechtsstaatlichkeit" gegeben sein. Es hat eher den Anschein, dass schikanöse Rechtsausübung und Klags-Terror gegen unschuldige Bürger dadurch seitens der RAK Steiermark gefördert wird, indem dieser NICHT Einhalt geboten wird.
 
Leider führt das BM f Justiz ganz offenbar den Rechtsstaat selbst ad absurdum, da es bei gegebenem Aufsichtsrecht **) über die Diszplinarräte der RAKs tunlichst schweigst und nicht tätig wird -->
 
Dass der Präsident des Disziplinarrates der RAK Steiermark, Dr. Primus, Herrn DI Dr. Peter Benda vor Gericht wegen der getätigten Anzeige an den Disziplinarrat der RAK vertritt, wird ein besonderes Licht auf die Zusammenhänge - möchte man meinen?
 
Nun, während hier offenbar der Anschein besteht, dass Richterwechsel von alteingesessenen Anwälten initiiert und auch sang- und klanglos binnen kürzester Zeit durchgeführt werden, während bei Rechtsbrüchen, wo sowohl Zeugen als auch Mitschriften von Prozessbeobachtern bestätigen, dass Frau Mag. Schurz-Mörth Beatrix die klagende Partei nach Vergleichsablehnung und nach Wegschicken der Prozessbeobachter mit den Worten: "Sie wissen eh, das nächste, was jetzt kommt, ist das psychiatrische Gutachten - UND DANN WERMA SCHO SEHEN" eine beklagte Partei einschüchtern will, und dazu NICHT EINMAL ein Ermittlungsverfahren geführt wird, stellt die Frage in den Raum, ob die Justizombudsstelle eher an Vertuschung von Missständen und "Interventionen" interessiert ist, als an deren Aufklärung.
Insbesondere eigenartig mutet auch an, dass der Rekurs betreffend des Ablehnungsantrages bereits sei Juli unbeantwortet ist, wohingegen - wie oben geschildert - andere Richterwechsel völlig problemlos binnen kürzester Zeit vor sich gehen. Es scheint ja sehr schwierig zu sein, bei Verdacht auf gegebene Rechtsbeugung durch Mag. Beatrix Schurz-Mörth eine Entscheidung zu treffen - was angesichts des NICHT-ERMITTLUNGSVERFAHRENS auch nicht verwundert? Man fragt sich, warum wird NICHT ERMITTELT, wenn es genug Zeugen und Mitschrift GIBT!
 
Dass der von justiz.gv.at geschilderte Rechtsstaatlichkeitsindex 2015 "top" sein soll, ist für mich schwer nachvollziehbar, daher habe ich zu dieser Aussage auch in meinem BLOG Stellung genommen:
 
Dass das Vertrauen in die Justiz in Ö gestärkt werden sollte, konstatierte bereits DDR. Wolff. Zum Missstand in der RAK Steiermark im Falle DI Dr. Peter Benda schwieg jedoch aus DDr. Wolff.
Offenbar muss das Vertrauen in die Justiz für die Österreicher nicht gestärkt werden, wenn es die Rechtsanwaltskammern - bzw. den eigenen Verantwortlichkeitsbereich betrifft?
 
Es fragt sich nur, ob es überhaupt noch möglich ist, dass man Vertrauen in die Justiz haben kann, wenn man über Kenntnisse sehr vieler Fälle verfügt - oder die besonderen Fälle dieser "Justiz" in Ö als Kabarettnummern nicht besser  geeignet wären.
 
Ich hoffe, Herr Mag. Redtenbacher, dass Sie sich wohl fühlen in Ihrer Tätigkeit in der Justizombudsstelle und sich jeden Tag gerne in den Spiegel sehen. Und dass Sie ihr Gehalt, dass der Steuerzahler für Sie bezahlt, um für RECHT und RECHTSSTAATLICHKEIT einzutreten und diese zu gewährleisten, für jeden Menschen in Österreich, ordentlich genießen. Vielleicht können Sie sich auch noch (dunkel?) erinnern, dass Urteile mit folgenden ersten Worten gefällt werden: "Im Namen des Volkes ergeht......"
 
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler
für alle Mobbingopfer und psych. Gewaltopfer
 
**)
 
"Aufsichtsrecht des Bundesministers für Justiz"
§ 78. (1) Die dem Disziplinarrat gesetzlich übertragenen Aufgaben sind von diesem im eigenen Wirkungsbereich zu besorgen. Das Aufsichtsrecht des Bundesministers für Justiz umfasst die Sorge für die gesetzmäßige Führung der Geschäfte und die ordnungsgemäße Durchführung von Disziplinarverfahren. Zu diesem Zweck ist der Bundesminister für Justiz berechtigt, sich jederzeit von der Geschäftsführung des Disziplinarrats sowie vom Stand der anhängigen Disziplinarverfahren zu unterrichten und die Beseitigung diesbezüglicher Missstände zu verlangen. Im Rahmen der Aufsicht kommt dem Bundesminister für Justiz nach § 6 auch das Recht zu, über einvernehmlichen Antrag von Rechtsanwaltskammern desselben Oberlandesgerichtssprengels, bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 auch ohne einen solchen, durch Verordnung einen gemeinsamen Disziplinarrat am Sitz einer dieser Kammern zu errichten.
(2) Werden die Missstände nicht beseitigt, so ist der Bundesminister für Justiz berechtigt, den Disziplinarrat aufzulösen, wenn die gesetzmäßige Führung der Geschäfte und die ordnungsgemäße Durchführung von Disziplinarverfahren nicht anders gewährleistet werden kann. In diesem Fall ist eine Neuwahl durchzuführen.
(3) Der Ausschuss der Rechtsanwaltskammer hat zum Ende eines jeden Jahres dem Bundesminister für Justiz ein Verzeichnis der eingegangenen Anzeigen sowie der erledigten und der noch anhängigen Disziplinarverfahren vorzulegen. Dabei sind Verfahren, die einen Verstoß gegen die Bestimmungen zum Inhalt haben, die der Verhinderung oder Bekämpfung der Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder der Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) dienen, gesondert auszuweisen."
 
Somit ist meiner Meinung nach gemäß § 78 DSt lässt mE eine Prüfung jedes Einzelfalls auf Rechtmäßigkeit zu bzw gebietet sie bei entsprechendem Verdacht sogar. 

Kopie:
BM f Justiz
Oberlandesgericht Graz
Dr. Christine Katter
Gerhard Schmidt
https://www.justiz.gv.at/web2013/html/default/2c9484853f60f1650140a11929bf0636.de.html
Mag. Dr. Zauhar zur Information
Richterin Mag. Karin Erlach LL.M.
Richter Mag. Samitz
Richterin Sigrid Claassen
ATV
Schauplatz Gericht 
RAK Steiermark
DDR. Rupert Wolff 
Mag. Draxler
Mag. Klein Thomas
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Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.