Schreiben an das Präsidium RAK Stmk. 17.09.2013

Mitteilung über den Verlauf

Von:           shg-mobbing-graz@gmx.at

An:             "Stmk. Rechtsanwaltskammer" <office@rakstmk.at>

Datum:      17.09.2013 04:03:15


Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz

Eva Pichler, 8020 Graz, 0699.190 36 155

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

 

Sehr geehrte Frau Mag.a Dr.in Krenn!

Sehr geehrter Herr Dr. Reckenzaun!

Sehr geehrter Herr Dr. Kropiunig!

 

Wegen der Anzeige, die in der Vorgeschichte an Sie erging, wurden Frau Ulrike Lerch und ich von Herrn DI Dr. X wegen übler Nachrede verklagt.

Der vertretende Anwalt war - wie bekannt - Dr. Peter Primus.

 

Im Zuge unserer anwaltlichen Vertretung für die Gerichtsverhandlung wurde eine schikanöse Rechtsausübung konstatiert, den Schriftsatz dürfen wir mitreichen.

 

Anlässlich dessen, dass der Präsident des Disziplinarrates der RAK Steiermark, Herr Dr. Peter Primus, vor Gericht einen Anwalt vertritt (heutige Verhandlung 16.09.2013), der - mit definitivem Wissen von Dr. Primus - schikanöse Rechtsausübung betreibt, habe ich mir erlaubt, die Fakten auf meiner Website zusammenzufassen.

 

http://mobbing-konkret.jimdo.com/fam-lerch/

 

Des Weiteren darf ich mitteilen, dass Frau U. Lerch sich mit dem Gewaltschutzzentrum zusammengeschlossen hat, betreffend der laufenden Ermittlungen betreffend § 107, § 107a und § 125 StGB, die Zeugeneinvernahme ist bereits erfolgt.

 

Herr DI Dr. X war bereits bei der KRIPO vorgeladen, ist jedoch lt. Auskunft des Gewaltschutzzentrums (an Frau U. Lerch) aber nicht erschienen, und wird neuerlich vorgeladen.

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

Eva Pichler

für alle Mobbingopfer & Menschenrechtsverletzten

 

DEFINITION VON MOBBING:

Nach Dr. Argeo Bämayr, FA für Neurologie, Psychiatrie & Psychotherapie:

Mobbing liegt vor, wenn im Rahmen einer Täter-Opfer-Konstellation innerhalb einer sozialen Gemeinschaft oder einem Abhängigkeitsverhältnis Täter mittels einer individuell praktizierten psychischen und/oder körperlichen Gewalt systematisch und willkürlich die Persönlichkeitsrechte eines Opfers so verletzen, dass das Opfer, psychosozial destabilisiert, einen zunehmenden gesundheitlichen und sozialen Schaden erleidet.

 

MOBBING IST EINE SCHWERE MENSCHENRECHTSVERLETZUNG  

(ca. 20 % aller Mobbingopfer begehen Suizid)

 

"Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis." 

                         Dr. Peter Wickler (ehem. Vizepräsident LAG Thüringen) 

 

 

Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

 

 

 

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.