Trotz des Freispruches in der Verhandlung wegen übler Nachrede am 01.08.2013 legte Herr RA DI Dr. X BERUFUNG ein - wiederum anwaltlich vertreten durch Dr. Peter Primus (u.a. Präsident des Disziplinarrates der RAK Steiermark).

 

 Laut der Richterin bzw. wie ich es verstanden habe, erfolgte der Freispruch wegen:

 

  • 1. Ausübung eines staatsbürgerlichen Rechtes (gem. § 114  StGB - Straflosigkeit wegen Ausübung eines Rechtes    =    
     
     Anzeige RAK)
  • 2. Wahrheitsbeweis und Beweis des guten Glaubens (gem. § 112 StGB - Dokumentation Sachverhalt erbracht)
  • 3. Recht auf freie Meinungsäußerung  im Schreiben bei der Anzeige (Europ. Menschenrechtskonvention Art. 10) 
Gezeichnet DI Dr. X
Gezeichnet DI Dr. X

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.