BEGINN:         Anzeige an die Rechtsanwaltskammer Steiermark vom 06.04.2013

 

Ulrike Lerch, Entenplatz , 8020 Graz &

Selbsthilfegruppe Mobbing Graz

Eva Pichler

8020 Graz

0699.190 36 155

shg-mobbing-graz@gmx.at

 

 

An die

Steiermärkische Rechtsanwaltskammer

zH Frau Dr. Gabriele Krenn

Salzamtsgasse 3/IV

8010 Graz 

 

per Mail: gabriele.krenn@rakstmk.at, office@rakstmk.at 

Graz, 06.04.2013

 

Ersuchen um Prüfung betreffend standeswidrigen Verhaltens

betreffend Herrn DI Dr.  X

 

Sehr geehrte Frau Doktorin Krenn!

Sehr geehrte Damen und Herren der Rechtsanwaltskammer!

 

In der Beilage übermittle ich Ihnen die Aufstellung betreffend des Verhaltens von Herrn DI Dr. X Graz, der unseres Erachtens nach standeswidrig agiert.

 

Ich ersuche um umgehende und eingehende Prüfung und Abklärung  des vorliegenden Sachverhaltes in Hinblick auf eine Verletzung der Ehre und des Ansehens des Standes der Rechtsanwälte durch das Verhalten des Herrn DI Dr. X.

 

Ich darf darauf hinweisen, dass sich Frau Ulrike Lerch bereits telefonisch am 10.05.2012 an die Rechtsanwaltskammer gewandt hat, in einem längeren Telefongespräch mit Frau Kokol darauf hingewiesen hat, dass Herr DI Dr.   X  im Wissen, dass für ihre Familie Gerichtsverfahren eine enorme psychische und finanzielle Belastung darstellen, mit Gerichtsverfahren geradezu bombardiert.

 

Ausgangspunkt des Verhaltens von DI Dr. X  ist der Umstand, dass er mit einem Partner das Haus Entenplatz, 8020 Graz käuflich erworben hat und dabei die Familie Lerch, die eine mietengeschützte Wohnung im Haus hat, „ mitgekauft“ hat und diese nunmehr mit unlauteren Mitteln loswerden will.

 

Dazu ist ihm kein Mittel zu schade. Wie unten im Einzelnen aufgezeigt, werden die Mietrechte der Familie Lerch beschnitten, indem allgemeine mitgemietete Flächen des Hauses einfach versperrt werden, im Winter laufend Fenster geöffnet bleiben, damit die Wohnung der Fam. Lerch ausfriert und diese als Mindesteinkommensbezieher enorme Heizkosten haben, Wasserleitungen abgesperrt werden und sogar die Behebung des angeblichen Wasserschadens durch die Holding Graz vereitelt wird. Besonders dreist ist der Umstand, als Holding Graz zur Überbrückung des Wassermangels den hoch betagten Mieter Wasserbeutel (wie im Mittelalter!!!) zur Verfügung stellte dies umgehend von ihm als „Ausdehnung der Mietrechte“ qualifizierte, da diese im Stiegenhaus zwischengelagert werden mussten und er dies wiederum gerichtsanhängig machte !

 

Die Liste ließe sich beliebig endlos fortführen. Jedenfalls setzt Herr DI Dr. X gegen alte, unbeholfene Leute unlautere Mittel ein um diese aus dem Mietverhältnis zu ekeln. Im Wissen der enormen psychischen Belastungen, denen die Familie Lerch dadurch ausgesetzt ist, taucht er süffisant lächelnd unter fadenscheinigen Aspekten im Haus auf, um dann den Unmut der Fam. Lerch als unleidliches Verhalten der Mieter gegenüber ihm als Kündigungsgrund zu qualifizieren und dies gerichtsanhängig zu machen.

 

Zusammengefasst scheint es so, dass DI Dr. X  hier wie ein Mietenhai im wahrsten Sinne des Wortes agiert, der alles daran setzt, um die hoch betagten Mieter, die mit keinem der Voreigentümer jemals Probleme hatten, ohne Rücksicht auf Verluste aus dem Mietverhältnis zu drängen.  

 

Sein Verhalten ist menschenunwürdig und unseres Erachtens mit dem Ansehen und der Ehre, den der Stand der Rechtsanwälte genießt nicht, vereinbar.

 

In diesem Sinne ersuchen wir um Überprüfung des aufgezeigten Sachverhaltes.

 

Mit der ebenso höflichen wie eindringlichen Bitte, sich der Sache  anzunehmen, zeichnen wir

 

mit vorzüglicher Hochachtung

 

Ulrike Lerch eh. &

Eva Pichler eh.

Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz

www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

 

_________________________________________________________________________________
Folgende Dokumentation lag der Anzeige auf standeswidriges Verhalten bei.

 

Dokumentation einiger Schikanen von DI Dr. X - für die RAK ist jedoch KEIN standeswidriges Verhalten ersichtlich
Sachverhaltsdarstellung - bisher Vorgefa
Microsoft Word Dokument 2.4 MB
Dokumentation Teil 1 - psychische Gewaltausübung u. Mobbing durch Grazer Anwalt
Seit fast 5 Jahren Psychoterror - schikanöse Rechtsausübung konstatiert - die RAK sieht sieht interessanterweise kein standeswidriges Verhalten.
Anzeige DI Dr. Teil1.doc
Microsoft Word Dokument 9.4 MB
Dokumentation Teil 3 - psychische Gewaltausübung u. Mobbing durch Grazer Anwalt
Anzeige DI Dr. Teil3.doc
Microsoft Word Dokument 6.0 MB
Dokumentation Teil 2 - psychische Gewaltausübung u. Mobbing durch Grazer Anwalt
Anzeige DI Dr. Teil2.doc
Microsoft Word Dokument 6.6 MB

 *******            STAUNEN SIE MIT UNS        ******* 

Denn die RAK Steiermark fand KEIN standeswidriges Verhalten.

 

Aber zuerst einmal: Bestätigung des Einganges der Anzeige 16.04.2013.

______________________________________________Zensurzeile___________________________________________

Disziplinarstatut der Rechtsanwälte:  § 22 Abs (2):

Ist der Kammeranwalt der Ansicht, daß weder eine Berufspflichtenverletzung noch eine Beeinträchtigung der Ehre oder des Ansehens des Standes vorliegt oder daß eine Verfolgung wegen Verjährung ausgeschlossen ist, so hat er die Anzeige zurückzulegen und hievon den Ausschuß der Rechtsanwaltskammer unter Angabe der wesentlichen Gründe zu verständigen. Der Ausschuß kann dies zur Kenntnis nehmen und erforderlichenfalls Maßnahmen der standesrechtlichen Aufsicht ergreifen (§ 23 der Rechtsanwaltsordnung) oder dem Kammeranwalt die Disziplinarverfolgung auftragen. Bleibt es bei der Zurücklegung der Anzeige, so hat der Ausschuß den Anzeiger hievon zu verständigen.

Die Kammeranwaltschaft hat - angeblich - sorgfältig geprüft...
Aber das Verhalten des Dr. X ist dem Stand und der Ehre von Rechtsanwälten entsprechend. Nun... da muss man sich dann wirklich fragen, 

ob mittlerweile alle Anwälte der RAK Steiermark
 so anständig und ehrvoll sind wie DI Dr. X. ?

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.