Was ist ein begründeter Fall lt. DO.A § 60 (5)


Laut Angabe der AK 2011 sind 18 % aller unselbständig Erwerbstätigen von Mobbing betroffen.

(Nur nebenbei: trotzdem setzt sich die AK nicht für weiteren gesetzlichen Schutz vor Mobbing ein!)

 

 

Am Beispiel der PVA gerechnet:
PVA Bedienstete lt. Wikipedia: ca. 6.000 - nach AK-Zahle: Wären davon 18 % von Mobbing betroffen, wären dies theoretisch 1.080 PVA-Mitarbeiter

 

Da kommt die DO.A 87. Änderung ja gerade recht?
Könnten Mobbingopfer  so praktischerweise nach 4 Monaten Krankenstand in die Pension "geschickt" werden? 

 

Da PVA ihre eigenen Mitarbeiter selbst begutachtet (die Volksanwaltschaft meint, diesbezüglich liegt keine Befangenheits- oder Benachteiligungsgefahr vor...), steht die Frage im Raum, ob sich die "Sozial"versicherung mittels DO.A Regelung praktischerweise gleich der Mobbingbetroffenen entledigen kann. (Siehe auch "Befangenheitsdiagnose bei Klagsgegner").

 

 

Persönlich würde ich  meinen, dass Mobbingopfer an erster Stelle bei den begründeten Fällen stehen müssten. Man darf gespannt sein, wie die zuständigen Stellen und "starken" (gesetzlichen) Arbeitnehmervertretungen dies sehen werden.

 

Anfrage an den AK-Präsidenten 

Anfrage an den ÖGB 

Anfrage an die GPA

Anfrage BM Hundstorfer

 

§ 60 DO.A (5) In begründeten Fällen kann der Dienstgeber von der Aufforderung gemäß Abs 3 absehen. (Geltende Fassung ab 1. Jänner 2013 / 84. Änderung)

 

Punkt (5) kommt besondere Bedeutung zu, denn es ist in der DO.A NICHT DEFINIERT, was denn so ein "begründeter Fall" sein könnte.

 

Was die Frage in den Raum stellt: "Kann der Dienstgeber nach Gutdünken darüber entscheiden, welcher DG jetzt zum Pensionsantrag "genötigt" wird?

 

Hm...

 

Wer könnte von der Regelung ausgenommen werden?

 

Der Freund vom Abteilungsleiter?

Der Abteilungsleiter?

Alle Abteilungsleiter?

Alle, die gute politische Verbindungen haben?

Alle, die wen in der Generaldirektion kennen?

Der Betriebsrat?

Freunde vom Betriebsrat?

Die Juristen in der PVA-Abteilung?

Überhaupt Akademiker?

 

Da man das bei diesem Punkt (5) nicht definiert hat, was ein "begründeter" Fall ist, hat eine Betroffene, die sich gerade in dieser Lage befindet, eine Anfrage an die AK, Leiter der Rechtsabteilung, Dr. Nagelschmied gestellt. 


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Hochkorruptionsland Österreich:

Mit 26 Punkten Gleichstand mit den Arabischen Emiraten.

 


Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.