09 2017: Warum verweigert AK OÖ eine Mitglied Hilfestellung

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170914_OTS0026/warum-verweigert-ak-ooe-einem-mitglied-hilfestellung

 

Personen, denen ein ähnliches Schicksal widerfahren ist, können sich unter „kontakt@dreimalentlassen.at“ melden.

Zur Vorgeschichte: 
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170524_OTS0102/ 
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160421_OTS0098/
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diePresse.com: 30.10.2017 Kammern nehmen jährlich eine Millidarde Euro ein

http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/5311472/Kammern-nehmen-jaehrlich-eine-Milliarde-Euro-ein

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KEINE Partei unterstützt Anti-Mobbing-Gesetz (!) - außer Team Stronach

 Siehe STGB-Reform 2015

 

Wichtige Infos für den Besuch bei der AK (ÖGB, GÖD etc.)

 

AUS GEGEBENEM ANLASS DÜRFEN WIR MOBBINGBETROFFENEN bzw. AK-Rechtssuchenden FOLGENDE TIPPS FÜR DEN AK BESUCH ZUR VERFÜGUNG STELLEN:

 

VERTRAUENSPERSON

Nehmen Sie zu jedem Beratungstermin eine Vertrauensperson mit (Unterstützung für Sie sowie Zeugenfunktion). Falls Sie niemanden haben sollten, fragen Sie gerne bei uns an. Die Vertrauensperson kann während des Gespräches bzw. der Rechtsberatung die wichtigsten Dinge mitschreiben.

 

Wenn Sie niemanden mithaben, ist es leider so, dass letztendlich "Aussage gegen Aussage" steht. Somit ist die Anwesenheit einer Vertrauensperson sicherlich hilfreich. Da sich  bei Beschwerden/Aufzeigen von ev. Konflikten von (insbes. bei beeinträchtigten oder duruch Mobbing kranken) Menschen gegenüber Ärzten, Ämtern, Behörden oder Interessensvertretungen gerne die Tendenz entwickelt, die Beschwerden nicht ernst zu nehmen, bzw. den Beschwerdeführer als querulatorisch einzustufen, empfehlen wir KEINE ALLEINGÄNGE zur AK zu machen.

 

IN JEDEM FALL RECHTSSCHUTZ SCHRIFTLICH BEANTRAGEN:

Wenn Sie vom AK-Arbeitsrechtler die Aussage/Einschätzung hören:

"Keine Chance vor Gericht, unzureichende Gesetzeslage bei Mobbing, da haben Sie keine Aussicht auf Erfolg." bzw. "Von uns können wir keinen Rechtsbeistand stellen."

 

BESTEHEN SIE DARAUF, einen Antrag auf Rechtschutz schriftlich zu stellen (es mag für Sie ggf. "eigenartig" erscheinen, entgegen das Rates des Juristen einen Antrag zu stellen, ist aber vonnöten, um  - wenn sie die Ablehnung des Rechtsschutzes erhalten - beweisen können, dass auch in Ihrem Fall die AK keinen Rechtsbeistand gestellt hat.

 

Möglicherweise wird der Arbeitsrechtsjurist dies nicht wohlwollend zur Kenntnis nehmen (wenn entgegen seines Rates der Antrag schriftlich gestellt werden soll), im Gegenzug dürfen wir anmerken, dass wir Mobbingopfer es ebenfalls nicht wohlwollend zur Kenntnis nehmen, wenn wir nach jahre- oder jahrzehntelangen Zwangsbeitragszahlungen "sitzen gelassen" werden - obwohl wir Job, Existenzgrundlage und Gesundheit verloren haben!

 

Es soll auch transparent gemacht werden, wie (immens) viele Mobbingopfer seitens der GESETZLICHEN Arbeitnehmervertretung im Stich gelassen werden - und dazu brauchen wir schriftlich den Beweis der Ablehnung der AK. Schreiben Sie uns, wenn Sie diese haben, wir stellen sie gerne (auch anonym) online!

 

Bisher wurde dies im "vertraulichen" Gespräch und mit bedauernder Mine des Arbeitsjuristen einfach so "nebenbei" erledigt. Mit dieser Vorgangsweise sollte es sich jetzt endgültig aufhören.

 

BESTÄTIGUNG DER VORSPRACHE / RECHTSBESTÄTIGUNG

Verlangen Sie beim Gehen eine Bestätigung Ihrer Vorsprache in der AK. Sie ersparen sich damit ggf. Komplikationen, wenn sie eine solche nachfolgend anfordern. Sollte ihr Fall zu Gericht gehen, haben Sie schon diese Unterlagen zur Hand.

 

ANWALTLICHE BERATUNG ZUSÄTZLICH EINHOLEN:

Nehmen Sie die Rechtsberatung eines Anwaltes in Anspruch - möglicherweise besteht hier eine andere Rechtseinschätzung. Wenn ja - nutzen Sie diese!

 

INFORMIEREN SIE UNS über diskrepante Einschätzungen von gesetzlicher Interessensvertretung und anwaltlicher Auskunft! shg-mobbing-graz@gmx.at

 

 

AK Graz beantwortet Anfrage nicht / AK hat keine VHS-Seminare zu Mobbing!

Zudem darf ich mitteilen, dass KEINE Anfrage der AK betreffend ihres Engagements zum Einbringen eines Anti-Mobbing-Gesetzes in Ö bisher beantwortet wurde, es liegt nahe, dass diesbezüglich noch nichts gemacht wurde - obwohl die AK selbst angibt (2011), dass 18 % aller unselbständig Erwerbstätigen von Mobbing betroffen sind (!).

Ebenso gibt es im Programm der VHS keine Seminare für Mobbingbetroffene!
Meiner persönlichen Meinung ist dies eine SCHWERSTE UNTERLASSUNG der gesetzlichen "Arbeitnehmervertretung".
 
Siehe auch Register "PETITION ANTI-MOBBING-GESETZ", wo all die bisherigen Versuche zur Schaffung eines Anti-Mobbing-Gesetzes ABGELEHNT wurden! 

AK Graz verbietet, dass Folder der SHG Mobbing im Foyer aufgelegt werden dürfen (seit 11/2012)

Im Foyer der AK dürfen keine Folder der SHG Mobbing aufgelegt werden, ich wollte diesbezüglich (und auch um mich vorzustellen) in der Direktion der AK vorsprechen. Meine Bitte wurde ohne Angabe von Gründen abgelehnt, ich wurde auf Herrn Getto Johann verwiesen. Dieser sagte mir, da könne man nichts machen.

 

Angesprochen darauf, ob die AK auf ihrer Website mit einem Link auf unsere Selbsthilfegruppe hinweisen könnte, oder diese in einem der vielen Newsletter der AK vorstellen könnte, wurde dies als unmöglich abgetan.

 

Ein starkes Stück - wenn man bedenkt, dass jeder 5. Suizid auf Mobbing zurückgeht. 

Soviel zum "Engagement" der AK zur Zusammenarbeit.

Senden von Mobbingbetroffenen der AK Graz in unsere Gruppe erfolgt nicht

Im Nov. 2012 habe ich mich in der AK als Gruppengründerin und Selbstbetroffene bei Herrn Johann Getto vorgestellt, der mir seitens der AK empfohlen wurde, da er der "Mobbingbeauftragte" der AK ist. (Diesbezüglich habe ich mich in der Vorgeschichte ebenso schon an die AK gewandt, da ich der Meinung bin, dass EIN Mobbingbeauftragter in Graz SEHR wenig ist, für all die Betreuung der Mobbingopfer...).

 

Herr Johann Getto bekam von mir mind. 300 Folder der SHG Mobbing Graz.

 

Bis dato (von 11/2012 bis heute) wurde KEIN EINZIGER Mobbingbetroffener von der AK bzw. von Herrn Getto an unsere SHG verwiesen (ich frage JEDEN, der zu uns in die Gruppe kommt, WIE er uns gefunden hat, da es für uns wichtig ist, zu wissen, welche Maßnahmen der Bekanntmachung der SHG zum Erfolg geführt haben. Kein einziger kam je von der AK!).

 

Da ich dies unglaublich gefunden habe, habe ich Herrn Johann Getto auch zwischendurch einmal ein Schreiben geschickt, wie er es mit seinem Gewissen vertreten kann, dass er keinen einzigen Mobbingbetroffenen (laut Presseartikel hat Herr Getto mind. 40 Mobbingberatungen im Monat) zu uns in die Gruppe schickt, wo doch jeder 5. Suizid auf Mobbing zurückgeht. 

 

Ich habe keine Antwort erhalten. Und weiterhin - niemanden geschickt bekommen.

 

HIER DAS ORIGINALSCHREIBEN AN HERRN GETTO - blieb unbeantwortet:

 

Gesendet: Sonntag, 27. Oktober 2013 um 22:24 Uhr
Von: "Eva Pichler" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An: "Johann Getto AK Stmk." <johann.getto@akstmk.at>
Betreff: Umfrage Mobbing - Klinikum: UVA Unabh. Vertretung f. alle - Rot gegen Rot im AMS - Parteipostenschacher?
Sehr geehrter Herr Getto!
 
Zur geschätzten Kenntnisnahme!
 
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Pichler
 
PS: Manchmal frage ich mich, wie Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, dass Sie
keine Mobbingbetroffenen zu uns in die Gruppe weiterverweisen - obwohl jeder 5. Suizid auf Mobbing zurückgeht. Seit Nov. 2012 ist kein einziger Mobbingbetroffener an uns von der AK verwiesen worden.
 
Ein Armutszeichen für die gesetzliche ArbeitnehmerInnenvertretung, wahrlich.
 
(Anmerkung SHG: Möglicherweise darf Herr Getto keinen zu uns schicken, auch wenn er gerne wollte?)

Aufruf Newsletter 19: Bitte um Zusendung positiver Erfahrungsberichte von Mobbingopfern betreffend AK-Rechtsvertretung

Wir danken der AK WIEN für die Zusendung Ihres Schreiben (Originalschriftverkehr kann eingesehen werden):

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich begrüße, dass sich Ihre Selbsthilfegruppe auch per Newsletter intensiv mit dem Thema Mobbing und psychosoziale Gewalt am Arbeitsplatz beschäftigt. Mit Verwunderung habe ich allerdings in Ihrem letzten Newsletter den Beitrag zur AK und dem Thema Mobbing gelesen.

 

Ihre Behauptung, dass die Arbeiterkammern Mobbing-Betroffene nicht unterstützen würden, entspricht nicht den Tatsachen. In der AK Wien gibt es pro Jahr rund zehn Verfahren, in deren Rahmen wir ArbeitnehmerInnen, die von Mobbing betroffen waren, vor Gericht vertreten.

 

AK-Mitglieder, die von Mobbing betroffen sind, erhalten darüber hinaus bei uns nicht nur eine rechtliche Beratung. Die AK Wien bietet auch fachkundige psychologische Unterstützung für Mitglieder, die sich an uns wenden.

 

Zuletzt möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auch das erste OGH-Urteil, in dem festgestellt wurde, dass „vom Arbeitgeber zugefügte seelische Qualen Körperverletzung sind“ auf ein Verfahren zurückzuführen ist, das von der AK Kärnten für die betroffene Arbeitnehmerin geführt wurde.

 

Anbei finden Sie den Link zur Presseaussendung der AK Kärnten zu dem erwähnten Fall, der in ExpertInnenkreisen durchaus bekannt ist, nachdem es sich um ein für diesen Sachverhalt wichtiges und richtungsweisendes Urteil handelte.

 

http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110818_OTS0093/ogh-bestaetigt-schmerzengeld-fuer-mobbing-opfer-wegen-seelischer-qualen

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

ANTWORTSCHREIBEN an die AK WIEN

 


Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler,  8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrter Herr  Dr. !
Sehr geehrte Frau   !
 
Allerbesten Dank für Ihre Zusendung! Gerne habe ich Ihre Antwort online gestellt - und bitte freundlich um Rückmeldung, ob Ihnen dies recht ist:
Bzw. ob Sie die den gesamten Absender online wünschen.
 
Als Zweites darf ich mich recht herzlich dafür bedanken, dass Sie unseren Newsletter lesen und sich diese Zeit nehmen. 
 
Ich darf auf den Artikel der AK Stmk. hinweisen, 2011, aus dem hervorgeht, dass 18 % aller unselbständig Erwerbstätigen von Mobbing betroffen sind,
lt. pers. Rücksprache mit Herrn Getto, Mobbingbeauftragter der AK Stmk.  2013 sind derzeit 25 % realistisch.
Es freut mich natürlich sehr, dass Sie ca. 10 Mobbingopfer jährlich rechtlich vertreten, darf aber angesichts dieser Zahlen sagen, dass dies wahrscheinlich allerhöchstens
die Spitze des Eisberges darstellt.
 
Die gesetzliche Arbeitnehmervertretung AK hat ö-weit noch nie eine Petition in den Nationalrat eingebracht, zur Schaffung eines Anti-Mobbing-Gesetzes in Ö.
Dies stellt meiner pers. Meinung nach eine der schwersten Unterlassungen der GESETZLICHEN Arbeitnehmervertretung dar, die es überhaupt gibt, in Anbetracht
auch der hohen Suizidrate.
 
Ich darf die AK WIEN herzlich einladen zur Zustimmung der aktuellen Petition im Nationalrat: Ö braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz, wünschenswert wäre natürlich,
wenn alle AK Österreichs daran teilnehmen, und darf um rege Verbreitung an die übrigen Bereichsleiter der AKs bitten.

Auf dieser Seite sehen alle abgelehnten Versuche zuvor, dieses Gesetz einzubringen, und die mEn fadenscheinigen Begründungen:
 
Dass BM Hundstorfer in seiner Stellungnahme meint, präventive Maßnahmen wären ausreichend, zeigt meiner pers. Meinung nach nur, dass der Gesetzgeber nach wie vor nicht daran interessiert ist, seine Bürger vor psychischer Gewalt zu schützen, bzw. dass man diese psych. Gewalt weiterhin sanktionslos nutzen möchte, denn es ist wohl hinreichend bekannt, dass Mobbing in der Regel mit Duldung oder Förderung bzw. mit Absicht seitens der Vorgesetzten genutzt wird - und sich hier auf  "präventiven" Maßnahmen" zu stützen, ist nicht nicht nur sinnlos, sondern mEn schwer gewaltfördernd.
 
"Der Staat, der Mobbing in seinen Dienststellen und in der Privatwirtschaft zulässt oder nicht ausreichend sanktioniert, kann sein humanitäres Wertesystem nicht glaubwürdig an seine Bürger vermitteln und gibt damit dieses Wertesystem langfristig dem Verfall preis." 
                                    Dr. Peter Wickler (ehem. Vizepräsident LAG Thüringen) 
 
Ich ersuche freundlich um Rückmeldung, ob Sie auf diese wichtige Petition auch auf der Website der AK Wien hinweisen werden!
 
In der Hoffnung, dass Sie und die AK Wien mit aller Kraft die Petition "Ö braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz" unterstützen zeichne ich
 
mit vorzüglicher Hochachtung
Eva Pichler
für alle psychischen Gewaltopfer
insbesondere auch für institutionelle Mobbingopfer....

Dieses Schreiben blieb seitens der AK UNBEANTWORTET....
 
 

derStandard: 23 11 2015

AK: "Erweiterungen" bei Rechtsschutzversicherungen wenig wert

http://derstandard.at/2000026253364/AK-Erweiterungen-bei-Rechtsschutzversicherungen-wenig-wert?ref=rec


Nun, wenn man bedenkt, dass man als Mobbingopfer oft jahrzehntelang AK-Zwangsbeitrag bezahlt hat, und ebenso KEINEN Rechtsbeistand bei Mobbingklage bekommt.. stellt sich die Frage, was NOCH WENIGER WERT ist ....

siehe:

AK - für dich da?

AK Steiermark

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.