Der lange Weg zur Bestätigung, in der AK Rechtsberatung gewesen zu sein

Ich brauche eine Bestätigung, dass ich in der AK Rechtsberatung in Anspruch genommen habe (2012,2011, und zwischen - wie ich dachte 2005 und 2007):

 

So ging ich am 29.04.2014 in die AK, um diese dort anzufordern.

 

29.04.2014, persönlich am AK-Schalter

Das Erste am Schalter, das ich erfuhr, als ich meinen Wunsch vortrug, war mit unfreundlicher Stimme:

"Na, des geht net. Das kann ich nicht ausstellen. Überhaupt wenns um ein Verfahren geht."

 Ich sagte, es geht um kein Verfahren, nur dass ich da gewesen bin." Die Dame meinte, das kann sie nicht bestätigen. Dann bat sie um meinen Namen, den ich ihr gab, sie sah nach im PC, und meinte: "Ja, da waren Sie ja öfter da..." 

Sie blieb dabei, dass sie keine Bestätigungen schreiben kann, das ginge NUR, wenn sie mir so einen Zettel am Tag des AK-Besuches gibt, eine Bestätigung von wann bis wann ich da war. 
Ich sagte ihr, dass ich bitte mit jemandem sprechen möchte, der die Bestätigungen ausstellen kann.
Sie nahm den Telefonhörer und sagte: "Ich habe da einen Spezialfall, es geht um Bestätigungen etc.."
Darauf hin telefonierte sie mit jemandem (offenbar Arbeitsrechtler), der fragte, wofür ich die Bestätigungen brauche. Ich antwortete, dass ich das nicht sagen muss.
Sie sagte ins Telefon: "Das muss sie nicht sagen."
Dann fragte sie nach meiner Telefonnummer, ich gab ihr meine Visitkarte von der SHG Mobbing, wo alle Daten obenstehen, dann schrieb sie sich die Termine auf, von wann ich die Bestätigungen brauche, und sagte mir, dass der Arbeitsrechtler mich zurückruft.
Ich fragte, bis wann das ungefähr sein wird. "Das kann ich nicht sagen", sagte sie. Ich war schon schon ziemlich genervt von der unfreundlichen Art und sagte: "Aha, das wissen Sie auch nicht." Dann hab ich die Dame gefragt, ob sie auch ein Karterl hat, was sie  nicht hatte.
Ich bat um ihren Namen, und sie antwortete "Reinprecht."
Dann hab ich mich freundlich bedankt und bin gegangen.
 
30.04.2014, 14:05 Uhr Anruf von Frau Neuhold:
Sie rufe an, weil ich "irgendwelche" Bestätigungen brauche, und möchten nachfragen, FÜR WEN ich diese Bestätigungen brauche. 
Ich antworte, dass ich das nicht sagen muss, für wen ich die Bestätigungen brauche. Und wies darauf hin, dass ich das bereits GESTERN gesagt habe, dass ich das nicht sagen möchte.
 
Sie antwortet, die Bestätigungen sind so konzipiert, dass diese FÜR DEN DIENSTGEBER sind, dass sie da nicht wissen, was sie schreiben sollen.
 
Ich habe geantwortet, ich brauche keinen Inhalt oder Situation, sondern lediglich, dass ich damals vorgesprochen habe, weiters: "Ihr  seid ja eine öffentlich-rechtliche Institution, wo ich vorgesprochen habe, ich brauche lediglich eine Bestätigung, DASS ICH DA war, sonst nichts."
 
Sie sagt mir, dass sie im Auftrag von Dr. Nagelschmied anruft, nochmals zu fragen, wofür ich die Bestätigungen brauche. Und dass sie ihm das ausrichten wird,  er möge mich selbst anrufen. Ich habe mich bedankt, und gesagt, dass er mich gerne anrufen kann. Sie meinte, es könne halt noch "ein bissl dauern."
 
Dann sagte ich zu ihr, es ist schon wirklich eigenartig, dass das so ein großes Problem darstellt, eine Bestätigung auszufertigen, bei jedem Arzt bekomme ich eine Bestätigung, wann ich in Behandlung war oder da war, aber hier ist das so kompliziert.
 
Sie meinte, ja, da könne sie auch nichts machen, und Dr. Nagelschmied ruft mich zurück.
 

30.04.2014, 15:07 Uhr, Anruf von Herrn Dr. Nagelschmied

FAZIT: ich bekomme nur eine Urkunde (so nennt sich diese Bestätigung), wenn ich ihm sage, für wen ich sie brauche.

 

Herr Dr. Nagelschmied stellt sich als Leiter der Rechtsabteilung vor. 

Das Telefonat dauerte ca. 15 min.

Er teilte mir mit, dass ich 2005-2007 nie in der AK vorgesprochen habe, da seien nur Termine vereinbart gewesen, die ich abgesagt habe. Ich sagte ihm, dass ich sicher ein Mal da war, aber offenbar das Jahr anders in Erinnerung hatte, es kann auch 2004 gewesen sein. 2004 hat er jetzt nicht da, da muss er schauen, ob das noch gespeichert ist. Ich ersuchte darum, dies noch zu recherchieren, und bat um Ausstellung der Bestätigung meiner Vorsprache im Dez. 2011 und Jan. 2012.

Er meinte zwischendurch im Telefonat auch: "Sie waren ja schon 20 Mal da und sind nicht einmal mehr Mitglied!"

 

Dr. Nagelschmied meinte, er kann diese Urkunden nur ausstellen, wenn ich ihm sage, FÜR WEN ich diese brauche. Und: "Denn die Bestätigungen sind so konzipiert, dass diese für den Dienstgeber sind. Wenn ich ihm sage, ich brauche diese für den Dienstgeber, so sagt er mir: da bin ich nicht mehr angestellt. Also - wofür brauchen Sie´s jetzt denn?"

 

Ich antwortete, dass ich das nicht bekanntgeben muss, worauf mir von Dr. Nagelschmied gesagt wurde: "Dann gibts auch keine Bestätigung darüber."

 

Ich sagte ihm, dass ich kein Vertrauen mehr in die AK habe und ich dies der AK nicht mitteilen möchte.

Darauf hin sagte Dr. Nagelschmied, das gelte auch umgekehrt..., das Vertrauen in mich... (weiter sprach er nicht), aber deswegen müsse er jetzt wissen, wofür die Bestätigungen gebraucht werden.

 

Zwischendurch meinte Dr. Nagelschmied ungehalten: "Sie haben meine Sekretärin damit schon 1 h gequält!".
(Mir ist nicht ersichtlich, welche Sekretärin er gemeint hat, die Dame am Schalter, die 5-10 min. für mich aufgewendet hat, oder Frau Neuhold, mit der ich 5 min. telefoniert habe...?)
 
Weiters meinte Dr. Nagelschmied, wir könnten ja offen reden, ich solle ihm einfach sagen, wofür ich sie brauche, und er schreibt die Bestätigung sofort und geht zu Direktor und Präsidenten. Irgendwie kam das Gespräch darauf, ob ich Mobbingopfer bin, und ev. eine Klage gegen den DG führen möchte. Wenn ich die Bestätigungen dafür brauche, dann brauche ich es nur zu sagen. "Ist es das, wofür Sie es brauchen", fragte er wieder.

Ich habe ihm geantwortet, ich sage nicht, ob das stimmt. Ich möchte einfach bestätigt haben, wann ich bei der AK war, es ist irrelevant, für wen ich diese Bestätigung brauche.

 
Er möchte mir dies genau erklären: Die AK ist eine öff.-rechtlich Institution und die Urkunde, die ausgestellt wird, rechtsgültig, und deshalb muss er wissen, für wen ich diese Urkunde brauche.
 

Ich fasste kurz zusammen: "Also, wenn ich nicht sage, wofür ich die Bestätigung der AK über meine Vorsprachen brauche, bekomme ich auch keine ausgestellt?"

"Ja, so ist es", sagte Dr. Nagelschmidt.

Ich antwortete ihm, dass ich das juristisch prüfen werde, und mich wieder bei ihm melden werde, und wir beendeten das Telefonat. 

Deine AK - immer für dich da!

Das Skurrile an der Situation ist:

 

Wenn ich Dr. Nagelschmidt irgendeinen Grund angebe (und ihn anlüge?), dann bekomme ich die Bestätigung (sorry, die URKUNDE) sofort.

 

Wenn ich Dr. Nagelschmidt nicht mitteilen möchte, für wen ich die Bestätigung benötige, GIBTS KEINE.

 

Ja, es ist schon lustig mit der AK.

 

Bitte um Bestätigung

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
wolfgang.nagelschmied@akstmk.at
BCC: 
Datum:
30.04.2014 18:28:38
 
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, 8020 Graz, 0699.190 36 155
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
Sehr geehrter Herr Dr. Nagelschmied!
 
Bezugnehmend auf unser Telefonat bitte ich nochmals um Ausstellung einer Bestätigung, bzw. Urkunde, wie Sie es nennen, und zwar über alle wahrgenommenen Termine in der AK seit 2004.
 
Da es um keine inhaltlichen Erwähnungen geht, sondern lediglich um die Tatsache, dass ich an diesen Tagen vor Ort in der AK war, darf ich dahingehend informieren, dass ein Grund für die Anforderung der Bestätigung weder vorhanden sein muss, noch, sollte ein solcher vorliegen,
dieser bekanntgegeben werden muss.
 
Im Voraus vielen Dank!
 
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler
 
Ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass dieses Schreiben online gestellt wird, wie auch Ihre nachfolgenden Schreiben bzw. Inhalte von ggf. Telefonaten.
_______________________________________
Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at
_________________________________________________________________________________
 
 

"Meine" kleine AK-Vorgeschichte

RECHTSEINSCHÄTZUNG DER AK:

Nach mehr als 2,5 J. Mobbing wurde ich schwer krank, und ging in die AK, da ich um Rechtsbeistand bitten wollte. Der Arbeitsrechtler sagte mir damals, dass ich überhaupt keine Chance vor Gericht habe, dass ich "das vergessen kann", überhaupt bei der derzeitigen Gesetzeslage, das hat keinen Sinn. Ein Rechtsbeistand wurde nicht gewährt, im Gegenteil, schon allein der Gedanken an eine Klage wurde als "sinnlos" abgetan.

 

Der Ordnung halber merke ich an, dass ich aus einem staatsnahen Unternehmen komme, das üblicherweise als "rot" bezeichnet wird.

 

Interessant auch dieser Artikel:

Bahnbrechendes OGH-Urteil zu befristem Dienstvertrag! Der Magistrat-Wien-Bedienstete hatte von AK u. Gewerkschaft der Gemeindebed. KEINE Rechtsvertretung bekommen, da der Fall AUSSICHTSLOS sei... (!).

Mit seiner privaten Rechtsschutzversicherung gewann der Wiener in der 1. Instanz, Mag. Wien legte Berufung ein, er gewann auch die 2. Instanz, Stadt Wien legte Berufung ein, er gewann auch die 3. Instanz ! 

Interssanterweise gewann der Magistratsbedienstete (Wien) in ALLEN Instanzen - von der ersten bis zur letzten - so KLAR lag der Fall!

 

RECHTSEINSCHÄTZUNG ZWEIER ANWÄLTE:

Ich habe eine Rechtsauskunft bei einem Anwalt eingeholt, der meine Klage als durchaus sinnvoll einstufte. Auch eine 2. Rechtsanwältin zog ich hinzu, diese meinte, ich solle mir überhaupt überlegen, ob ich mich auf einen Vergleich einlasse, denn mein Fall sieht so gut aus, dass bei Prozessführung mit voraussichtlich positivem Ausgang gerechnet werden kann. 

 

RECHTSBEISTAND FÜR KLAGE GEGEN RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG: ABGELEHNT

Somit reichte ich Klage ein. Meine Rechtschutzversicherung deckte die Klage jedoch nicht (die ich bereits 14 Jahre hatte). Meine Anwältin meinte, ich könne durchaus auf Rechtschutzdeckung klagen, denn ihrer Einschätzung habe ich auch hier gute Chancen, dass ich die Rechtschutzdeckung erhalten. Da jede RS-Vers. als Ausnahme hat, dass man nicht gegen die eigene RS-Vers. klagen kann, begab mich auf den Weg zur AK, mit der Bitte, um Rechtsbeistand in der Klage gegen meinen Versicherer, die ARAG.

Die AK gewährte auch die Klage betreffend Rechtsschutzversicherung nicht. Dies habe keine Aussicht auf Erfolg.

 

Sie werden den Arbeitnehmerschutz in dem Moment verstehen lernen,

wenn er bei Ihnen versagt.

 

BITTE UM BESTÄTIGUNG, WANN ICH IN DER AK ZUR RECHTSBERATUNG WAR:

Wird von Dr. Nagelschmied abgelehnt, diese darf ich nur erhalten, wenn ihm sage, FÜR WEN ich diese URKUNDE brauche. Ansonsten gibts keine Bestätigung.

 

Ja, die AK - immer für dich da.

 

Ich habe seit meinem 15. Lj. AK-Zwangsbeitrag bezahlt. Dafür, dass ich durch Mobbing alles verlor (Job, Existenzgrundlage, Gesundheit und lt. Psychiater nie mehr arbeitsfähig werden kann, somit für den Rest meines Lebens an der Armutsgrenze leben muss), habe ich von der AK keinen Rechtsbeistand bekommen - im Gegenteil, ein ABRATEN der Klage.

 

Dafür darf ich mir am Telefon von Dr. Nagelschmied anhören, dass ich ja nicht einmal mehr AK-Mitglied bin!

 

Ja - warum eigentlich? Achja, weil ich fast 3 Jahre gemobbt wurde und so schwer erkrankte, dass ich meine Arbeitsfähigkeit verlor (Klage laufend - Urteil wird hier veröffentlicht).

 

DANKE DER AK FÜRS UMFASSENDE HÄNGENLASSEN!

Sogar bei einer lapidaren Bestätigung.

 

WEITERLESEN --> TIPPS FÜR AK-BESUCH  

 

NACHTRAG: Am 05.05.2014 habe ich von Herrn Dr. Nagelschmied die Bestätigung über meine Vorsprachen in der AK seit 2004 dankenswerter Weise erhalten.

Rückmeldungen zum Artikel auf Facebook

 

Revol Ution Hallo Eva!! Das ist echt ein Wahnsinn, wir könnten auch ein paar Geschichten von der AK erzählen, hatten bis jetzt nicht den Mut dazu! 
Und das obwohl wir für Mut einstehen! Toll dass du diesen Fall veröffentlicht hast!! Sehr bewundernswert!!!

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.