Offene Anfrage an GPA zur 87. Änderung DO. A.

Weder die GPA, noch NRAbg. Katzian beantworteten meine Anfrage - Urgenz 28.6.2015

Fw: DO.A. 87. Änderung - in Kraft Juli 2014: Pensionsantragszwang für SV-Bedienstete

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
wolfgang.katzian@parlament.gv.at
Datum:
28.06.2015 15:42:33
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Leechgasse 30/3, 8010 Graz, 0699.190 36 155
=============================================
 
Sehr geehrter Herr NRAbg. Katzian!
 
Ich ersuche höflich und freundlich um Beantwortung meines Schreibens vom 27.05.2015.
 
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler
 
_______________________________________
Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

DO.A. 87. Änderung - in Kraft Juli 2014: Pensionsantragszwang für SV-Bedienstete

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
wolfgang.katzian@parlament.gv.at
Datum:
21.05.2015 10:00:51
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Leechgasse 30/3, 8010 Graz, 0699.190 36 155
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OFFENE ANFRAGE
 
AN: 
Herrn Wolfgang Katzian
Vorsitzender GPA 
Alfred-Dallinger-Platz 1
A-1034 Wien
 

Fw: DO.A. 87. Änderung - in Kraft Juli 2014: Pensionsantragszwang für SV-Bedienstete

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
i-media@gpa-djp.at
CC:
burgenland@gpa-djp.at, kaernten@gpa-djp.at, niederoesterreich@gpa-djp.at, oberoesterreich@gpa-djp.at, salzburg@gpa-djp.at, steiermark@gpa-djp.at, tirol@gpa-djp.at, vorarlberg@gpa-djp.at,
                     wien@gpa-djp.at
Datum:
28.06.2015 15:47:50

Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Leechgasse 30/3, 8010 Graz, 0699.190 36 155
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OFFENE ANFRAGE
 
AN: 
GPA-djp - Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Alfred-Dallinger-Platz 1
A-1034 Wien
 
Sehr geehrte GPA-Verantwortliche!
Sehr geehrte Damen und Herren!
 
Bis dato ist keine Beantwortung meines Schreibens vom 27.05.2015 eingelangt.
Ich ersuche freundlich und höflich um Beantwortung meiner Anfrage.
 
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler
_______________________________________
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at 

 

DO.A. 87. Änderung - in Kraft Juli 2014: Pensionsantragszwang für SV-Bedienstete

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
i-media@gpa-djp.at
CC:
burgenland@gpa-djp.at, kaernten@gpa-djp.at, niederoesterreich@gpa-djp.at, oberoesterreich@gpa-djp.at, salzburg@gpa-djp.at, steiermark@gpa-djp.at, tirol@gpa-djp.at,
                     vorarlberg@gpa-djp.at, wien@gpa-djp.at
Datum:
17.05.2015 22:49:48

Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Leechgasse 30/3, 8010 Graz, 0699.190 36 155
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AN: 
GPA-djp - Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier
Alfred-Dallinger-Platz 1
A-1034 Wien
 
Betrifft: GKK, AUVA & PVA - als fit2work-Partner (!) zwingen mit der DO.A ihre eigenen Mitarbeiter zum Pensionsantrag (nach 4 Mon. durchgehendem Krankenstand)

 
Sehr geehrte Rechtsabteilung!
Sehr geehrtes Team der GPA!
 
Betreffend der 87. Änderung DO.A darf ich folgende Anfrage stellen:
 
1. Wer hat diese Änderung eingebracht?
2. Wer hat dieser Änderung zugestimmt?
3. Was waren die Beweggründe seitens der GPA (oder ÖGB), der ArbeitNEHMER-
    vertretung, dieser Änderung zuzustimmen?
4. Warum wurde eine Änderung seitens der GPA zugestimmt, die sich massiv
    benachteiligend für die SV-Bediensteten auswirkt?
5. Warum sieht es die GPA als erstrebenswert an, (ältere) kranke Mitarbeiter (bzw.
    Mobbingopfer) zum Pensionsantrag nach 4 Mon. Krankenstand zu zwingen?
6. Was ist ein "begründeter" Fall
7. Ist bei Vorliegen von Mobbing § 60 (5) DO.A (= begründeter Fall) jedenfalls Abs. (5)
   anwendbar?
8. Bei Nichtdefinition des begründeten Falles - wie dies lt. DO. A. derzeit zu sein scheint - besteht eine Willkürgefahr.
   Warum hat die GPA diesbezüglich nicht dafür Sorge getragen, dass Mobbing jedenfalls als begründeter Fall
   angesehen wird?   
9. Bedauerlicherweise gibt es von GPA, ÖGB und AK keinerlei Initiativen zu weiterem
   gesetzlichen Schutz vor Mobbing. Im Gegenteil, ein solcher wird sogar nachweislich
   ABGELEHNT (!) - siehe parlamentarische Korrespondenz - keine der Fraktionen

    Warum setzt sich die GPA nicht für ein Anti-Mobbing-Gesetz bzw. Ausweitung des § 107a Beharrliche Verfolgung
    IM DIENST ein?
 
 
Mit der freundlichen Bitte um Ihre geschätzte Beantwortung,
 
mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler, Gruppengründerin
für alle (institutionellen) Mobbingopfer
 
Beilage:
MinR RegR Mag. HOZA: HVB-Artikel "Soziale Sicherheit": "Wirksamer Schutz vor Mobbing & Diskriminierung?"

 
Strafrechtsänderungsgesetz 2015 österr. Topelite-Juristen konstatieren, ein weiterer gesetzlicher Schutz vor Mobbing ist NICHT notwendig:
Begründung:
"Zudem sind „sonstige Mobbinghandlungen“ meist auf einen bestimmten Bereich (Schule, Arbeitsplatz) beschränkt und das Opfer kann sich in schweren Fällen noch durch einen Umzug oder Arbeitsplatzwechsel dem „Mobbing“ entziehen." 

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.